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BFH - Entscheidung vom 26.10.1970

IV 101/65

Normen:
ZPO § 246

Fundstellen:
BFHE 100, 433
BStBl II 1971, 105

I. Das Finanzgericht (FG) verwarf die Berufungen als unzulässig, es legte die Kosten dem als Prozeßbevollmächtigter aufgetretenen Steuerbevollmächtigten auf, weil dieser seine Bevollmächtigung nicht nachgewiesen habe. [...]
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