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BFH - Entscheidung vom 16.12.1970

I R 137/68

Normen:
EStG § 49 Abs. 1 Nr. 5 lit. c aa

Fundstellen:
BFHE 101, 73
BStBl II 1971, 200

I. Der Kläger hat im Jahre 1961 an die B-Filmgesellschaft 60.000 DM bezahlt. Dieser Betrag bildete das Entgelt für die zeitlich und örtlich unbegrenzte Überlassung der Verfilmungsrechte an dem Stoff ... . Das beklagte [...]
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