A. I. 1. Nach § 367 Abs. 1 Nr. 15 i.V.m. § 1 Abs. 3 StGB begeht eine Übertretung, wer als Bauherr, Baumeister oder Bauhandwerker einen Bau oder eine Ausbesserung, wozu die polizeiliche Genehmigung erforderlich ist, [...]
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