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BVerfG - Entscheidung vom 14.05.1968

2 BvL 9/68; 2 BvL 10/68; 2 BvL 11/68

Normen:
FGO § 2 § 35 § 37
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 33 Abs. 5
1. HBesNG (Erstes Gesetzes zur Neuregelung des Hessischen Besoldungsrechts vom 18. Dezember 1967)
AGFGO (Ausführungsgesetz zur Finanzgerichtsordnung vom 17. Dezember 1965) Hessen

Fundstellen:
BVerfGE 23, 321
BB 1968, 615
BStBl II 1968, 467
DB 1968, 931
DÖV 1968, 416
DRiZ 1968, 207
DVBl 1968, 421
JuS 1968, 432
ZBR 1968, 217

I. Der I., III. und IV. Senat des Hessischen Finanzgerichts in Kassel haben drei bei ihnen anhängige Verfahren, in denen nur noch eine Entscheidung aussteht, die ohne Beiziehung der ehrenamtlichen Finanzrichter ergehen [...]
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