A. 1. Nach dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vum 16. Juli 1927 (RGBl. I S. 187), jetzt in der Fassung vom 3. April 1957 (BGBl. I S. 321) - AVAVG - darf die Arbeitsvermittlung 'nur von der [...]
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