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OLG München - Entscheidung vom 14.07.1966

10 U 791/66

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
DRsp I(123)113b
ES Kfz-Schaden C-1/4
VRS 32, 86
VersR 1966, 1192

Nach § 249 BGB (kommt) eine Minderung des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten nur insoweit in Frage, als das Kfz durch die Reparatur in einen Zustand versetzt wurde, der höherwertig ist als derjenige vor dem [...]
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