Die Jugendkammer hatte durch Urteil vom 28. Juni 1963 den Angeklagten W.S. wegen Unzucht mit einer Abhängigen und wegen schwerer Kuppelei zu einer Gesamtgefängnisstrafe von einem Jahr und einer Woche sowie seine [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!