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OLG Hamburg - Entscheidung vom 28.11.1963

7 U 101/63

Normen:
BGB § 249, § 251, § 254 Abs. 2

Fundstellen:
ES Kfz-Schaden A-1/2
MDR 1964, 321
VersR 1964, 1175

In Rechtsprechung und Literatur ist - unbeschadet aller sonst noch offenen streitigen Fragen - anerkannt, daß der Gläubiger im Falle der Beschädigung einer gebrauchten Sache jedenfalls dann Lieferung einer neuen Sache [...]
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