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OLG Hamm - Entscheidung vom 02.04.1962

9 U 289/61

Normen:
BGB §§ 249 ff.

Fundstellen:
ES Kfz-Schaden B-1/2
VersR 1962, 1017

Der Geschädigte hat im Falle der Totalbeschädigung seines Kfz grundsätzlich nur einen Anspruch auf die Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Fahrzeugs. Dieser Grundsatz hat sich in der Rechtsprechung [...]
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