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EuGH - Entscheidung vom 04.04.1960

Rs 4/59

Normen:
EGKS-Vertrag Art. 92
EGKS-Vertrag Art. 53

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

I. - ZUR ZULÄSSIGKEIT DER KLAGEN GEGEN DIE ZULÄSSIGKEIT DER KLAGEN WERDEN KEINE EINWENDUNGEN ERHOBEN. AUCH VON AMTS WEGEN BESTEHT KEIN ANLASS ZU DIESBEZUEGLICHEN BEANSTANDUNGEN. DIE AKTIVLEGITIMATION DER MANNESMANN AG, [...]
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