A. I. 1. § 401 der Reichsabgabenordnung ( AO ) vom 22. Mai 1931 (RGBl. I S. 161) lautet in der jetzt geltenden Fassung: (1) Bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung (§ 396) ist neben der Strafe auf Einziehung der [...]
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