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BGH - Entscheidung vom 17.08.1960

2 StR 237/60

Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
GVG § 16, § 63
StPO § 338 Nr. 1
ZPO § 551 Nr. 1

Fundstellen:
BGHSt 15, 116

Die 6. Große Ferienstrafkammer des Landgerichts in Bonn hat die Angeklagte wegen Betrugs in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue verurteilt. Die Revision der Angeklagten hat Erfolg, da die Verfahrensrüge, das Gericht [...]
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