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LG Stade - Entscheidung vom 30.04.1959

1 T 87/59

Normen:
ZPO § 803 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
JurBüro 1959, 515

Betreibt der Gläubiger wegen einer Forderung gegen mehrere (Gesamt-)Schuldner die Zwangsvollstreckung, werden die bei den einzelnen Schuldnern gepfändeten Gegenstände nicht zusammengerechnet. Jeder einzelne Schuldner [...]
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