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BGH - Entscheidung vom 30.06.1959

1 StR 239/59

Normen:
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5, § 283b Abs. 1 Nr. 1
KO (a.F.) § 240 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
GA 1961, 358 (Herlan)

I. Unordentliche Buchführung (§ 240 Abs. 1 Nr. 3 KO ). Der Angeklagte, über dessen Vermögen das Konkursverfahren am 14. September 1954 eröffnet wurde, verbuchte Darlehen, die ihm ein Freund im Gesamtbetrage von 32.000 [...]
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