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BGH - Entscheidung vom 06.03.1956

1 StR 19/56

Normen:
StGB §§ 52, 53, 123 Abs. 1, 177, 178, 185, 239 Abs. 1

Fundstellen:
LM StGB § 177 Nr. 8

Der Angeklagte ist wegen tätlicher Beleidigung (§ 185 StGB ) in Tateinheit mit Hausfriedensbruch (§ 123 Abs. 1 StGB ) und Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB ) zu zwei Monaten Gefängnis - unter Aussetzung der Strafe [...]
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