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BFH - Entscheidung vom 31.01.1956

I 254/55 U

Normen:
GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 2, § 10a
GewStDV § 3

Fundstellen:
BFHE 62, 246
BStBl III 1956, 91
DB 1956, 273

Streitig ist die Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrags 1953. Die steuerpflichtige GmbH hat am 5. Oktober 1953 mit den Firmen A u. B je einen Organvertrag abgeschlossen. Die Organverträge sind vom [...]
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