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BAG - Entscheidung vom 24.09.1955

2 AZR 243/55

Normen:
LArbSchG (Arbeitsschutzgesetz für Jugendliche) Niedersachsen § 23 Abs. 1 S. 2
LUrlG (Urlaubsgesetz) Niedersachsen § 3 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 23 JugSchG Niedersachsen
SAE 1956, 47

Anmerkung: Mützelburg, SAE 1956, 47 Vorinstanz: LAG Niedersachsen, vom 27.04.1955 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 161/55 AP Nr. 1 zu § 23 JugSchG Niedersachsen SAE 1956, 47 [...]
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