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BGH - Entscheidung vom 27.05.1952

1 StR 382/51

Normen:
StGB § 267
WZG § 24

Fundstellen:
BGHSt 2, 370
NJW 1952, 898

Der Angeklagte hat Kopierstifte unbefugt mit dem Warenzeichen der Firma A. W. Faber-Castell versehen und einen Teil davon als echte Faber-Kopierstifte verkauft. Er ist daher mit Recht wegen Vergehens nach § 24 WZG [...]
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