Zusammenstoß auf Bahnübergang
Stößt ein Pkw auf einem unzureichend gesicherten Bahnübergang mit dem Zug einer Privatbahn zusammen, kann die Nachlässigkeit eines Schrankenwärters sowohl der Privatbahn als auch dem für die Bahnstrecke verantwortlichen Unternehmen der Deutschen Bahn zuzurechnen sein. Im Ergebnis haften dann alle Beteiligten in vollem Umfang für den Fahrzeugschaden. Das hat das OLG Hamm entschieden.
MPU: Unterschiede bei Fahrerlaubnisklassen
Bei einer Fahrerlaubnis für eine Fahrgastbeförderung kann die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) schneller angeordnet werden. Bei der Prüfung „besonderer“ Fahrerlaubnisklassen gelten demnach für die jeweiligen Führerscheininhaber im Vergleich zu den „regulären“ Führerscheinklassen gesteigerte Anforderungen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Der betrunkene Fußgänger
Verletzt sich ein mit 2,49 Promille alkoholisierter, verkehrsuntüchtiger Fußgänger, in dem er beim Versuch sich abzustützen, zwischen die Hinterachsen eines „Sattelaufliegers“ gerät, kann das Verschulden des Fußgängers die Betriebsgefahr des Lastzugs vollständig zurücktreten lassen und Schadensersatzansprüche des Fußgängers ausschließen. Das hat das OLG Hamm entschieden.
Waschanlagenbetreiber muss zahlen
Das Landgericht Ansbach hat dem Benutzer einer Autowaschanlage Schadensersatz für einen bei Benutzung der Anlage entstandenen Fahrzeugschaden zugesprochen, weil ihm der Anlagenbetreiber kein Verschulden am Schadenseintritt nachweisen konnte. Dieser hatte behauptet, der Kläger sei in der Waschanlage rückwärts gefahren. Diesem Schadenshergang widersprachen aber die Sachverständigen.
Handyverbot beim Autofahren
Das Amtsgericht München hat einen Bußgeldbescheid über 60 € gegen eine Autofahrerin wegen einer Handynutzung am Steuer bestätigt. Das Gericht glaubte den Polizeibeamten, die als Zeugen ausgesagt hatten. Die Fahrerin selbst hatte zuvor behauptet, der Akku ihres Handys sei leer gewesen. Auch die Aussage einer von ihr aufgebotenen Zeugin nützte der Fahrerin nichts.
Haftpflichtversicherung: Ansprüche bei Unfallflucht
Wer unerlaubt nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, muss jedenfalls teilweise der Haftpflichtversicherung den bereits regulierten Schaden ersetzen. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Eine Verkehrsunfallflucht stelle einen Verstoß gegen den Versicherungsvertrag dar, weil die Anzeigepflicht bei der Polizei dadurch schwerwiegend verletzt worden sei.
EuGH stärkt Käuferrechte
Anlässlich des Falls einer niederländischen Autokäuferin hat der EuGH die kaufrechtlichen Verbraucherschutzregeln zur Beweislastumkehr näher bestimmt. Bei Vertragswidrigkeiten, die binnen sechs Monaten nach der Lieferung einer Ware offenbar werden, wird vermutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden. Die europarechtlichen Vorgaben sind auch Grundlage der Regelung des § 476 BGB.
Autoschäden bei Schiffsreise
Ein Kreuzfahrtunternehmen haftet für den Schaden an einem in einem öffentlichen Parkhaus abgestellten Pkw, wenn aus der Sicht des Reisenden dieser mit dem Kreuzfahrtunternehmen einen Verwahrungsvertrag über seinen Pkw abschließt. Das hat das Amtsgericht München entschieden und einer Autoeigentümerin knapp 2.000 € Schadensersatz für mehrere tiefe Lackkratzer zugesprochen.
Fahrtenbuchauflage bei Motorrädern
Behörden dürfen bei der Dauer einer Fahrtenbuchauflage berücksichtigen, dass der Verkehrsverstoß mit einem nur saisonal genutzten Motorrad begangen wurde. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und die Klage eines Motorradhalters zurückgewiesen, der sich gegen eine Fahrtenbuchauflage gewehrt hatte, die länger bemessen war als bei einem vergleichbaren Verstoß mit einem Pkw.
Verkehrsberuhigung: Ansprüche der Anwohner?
Die Anlieger im Bereich der „alten Rheinbrücke“ in Remagen haben auf weitergehende verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Beschränkung des fließenden Verkehrs keinen Anspruch. Die Anwohner hatten – über die bestehenden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung hinaus – ein Durchfahrtsverbot gefordert. Das Verwaltungsgericht Koblenz sah aber kein besonderes Gefährdungspotential durch den Straßenverkehr.