Vorfahrtsregeln auf Parkplätzen
Auf öffentlichen Parkplätzen kann der fließende Verkehr – ausnahmsweise – auf ein Warten des aus einem Stellplatz ein- oder ausfahrenden Verkehrsteilnehmers vertrauen, wenn die Fahrspuren zwischen den Parkplätzen Straßencharakter haben und vorrangig der Zu- und Abfahrt von Fahrzeugen dienen. Dies hat das OLG Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils entschieden.
Gültigkeit ausländischer Führerscheine
Kann ein deutscher Staatsbürger mit einer im EU-Ausland ausgestellten Fahrerlaubnis nicht belegen, dass er in dem Ausstellerstaat einen Wohnsitz über einen ausreichend langen Zeitraum begründet hatte, kann die deutsche Behörde feststellen, dass er nicht berechtigt ist, im Bundesgebiet ein Kraftfahrzeug zu führen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße entschieden.
Folgenschwere Trunkenheitsfahrt
Die Verhängung einer Haftstrafe ohne Bewährung für eine bei einer Trunkenheitsfahrt begangene fahrlässige Tötung kann zur Verteidigung der Rechtsordnung bei einem nicht vorbestraften Täter geboten sein. Das hat das OLG Hamm entschieden und damit die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Bielefeld als unbegründet verworfen.
Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel?
Der Bei- bzw. Mitfahrer eines Fahrzeugs ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten. Nach einem Fahrerwechsel trifft ihn regelmäßig auch keine Pflicht, sich nach einem durch eine vorherige Beschilderung angeordnetem Überholverbot zu erkundigen. Dies hat das OLG Hamm entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts Olpe aufgehoben, das zunächst ein Bußgeld verhängt hatte.
Vertrauen auf Blinklicht?
Wer dem Blinklicht eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs vertraut und infolgedessen mit dem wider Erwarten geradeaus fahrenden Fahrzeug zusammenstößt, muss den Großteil des entstandenen Schadens tragen. Das OLG Dresden nahm jetzt eine Haftungsquote von 70:30 an. Nur wenn es neben dem Blinklicht auch andere Anhaltspunkte für eine Abbiegeabsicht gibt, kann eine Wartepflicht entfallen.
Kamera im Pkw: Verwertungsverbot für Video-Aufnahmen?
Video-Aufzeichnungen von sogenannten „Dash-Cams“ können nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München in einem Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertet werden. In einem laufenden Verfahren wollte ein Autofahrer seine Unschuld bei einem Verkehrsunfall mit den Aufnahmen einer in seinem Wagen installierten Kamera beweisen. Das Gericht hielt die Video-Aufzeichnungen aber für rechtswidrig.
Gutachterkosten bei Bagatellschäden
Die Kosten für ein Sachverständigengutachten zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe sind bei Bagatellschäden regelmäßig nicht erstattungsfähig. 840 € Kfz-Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall sind dabei als ein solcher Bagatellschaden einzustufen, meinte jetzt das Amtsgericht München. Die Klägerin blieb damit auf Gutachterkosten i.H.v. 940 € sitzen.
Betrunkener Radler: Führerscheinentzug und Radfahrverbot
Wer auf einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,73 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten (MPG) nicht fristgerecht beibringt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen sowie das Fahrradfahren verboten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße in einem Eilverfahren entschieden.
Unfall mit Hund
Wer mit einem Pkw einen angeleinten Hund an einer Tankstelle anfährt, muss die Kosten der tierärztlichen Behandlung grundsätzlich unabhängig vom Wert des Hundes erstatten. Dabei können die Behandlungskosten den Wert des Tieres erheblich übersteigen. Der Hundehalter muss sich aber bei einem unsachgemäßen Anleinen des Hundes ein Mitverschulden zurechnen lassen. Das entschied das Amtsgericht München.
Nutzung von Party-Tandem nur mit Sondererlaubnis
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster dürfen mehrsitzige Tandems – zumindest wenn sie als sogenannte Party-Tandems genutzt werden – nur mit straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis unterwegs sein. Die Party-Mobile verfügen über bis zu 22 Sitzplätze, die nebeneinander quer zur Fahrtrichtung angeordnet sind. Entscheidend für die Genehmigungspflicht ist die Nutzung im Einzelfall.