Kollision mit Fahrrad: Führerscheinentzug und Radfahrverbot
Nach einer Kollision mit einem anderen Radfahrer auf einem Radweg muss ein alkoholisierter Radfahrer mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und einem Radfahrverbot rechnen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße bestätigte jetzt eine solche Entscheidung der Stadt Ludwigshafen. Der fragliche Radler war mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,02 Promille unterwegs.
Handy-Nutzung im Pkw
Wann liegt eine „Benutzung“ eines Mobil- oder Autotelefons i.S.d. § 23a Abs. 1a StVO vor? Das OLG Köln hat jetzt entschieden, dass das bloße Suchen nach einem Handy bzw. das anschließende Weiterreichen an einen Mitfahrer während der Fahrt grundsätzlich noch keinen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt. Das OLG Köln verwies die Sache an die Vorinstanz zurück.
Autokauf: Anfechtung wegen Täuschung und Drohung
Schließt ein Privatmann mit einem fachlich versierten Autoeinkäufer einen Vertrag über den Kauf eines Pkw und wirft der Autoeinkäufer dem Verkäufer bewusst wahrheitswidrig vor, dieser habe falsche Angaben zum Fahrzeugbaujahr gemacht, ist eine vom unter Druck gesetzten Verkäufer akzeptierte Reduzierung des Kaufpreises unwirksam. Das hat das OLG Koblenz entschieden.
Autokauf: Wann ist ein Automatikgetriebe mangelhaft?
Das Landgericht Coburg hat die Frage geklärt, wann ein Sachmangel bei einem Automatikgetriebe vorliegt. Eine Autokäuferin hatte moniert, dass das Fahrzeug nach Einbau des neuen Getriebes schon bei geringen Steigungen ohne Betätigung der Bremsen zurückrollt. Die Richter waren aber entgegen der Käuferin der Meinung, dass dies keinen Mangel darstellt und wiesen die Klage ab.
Fahreignung: Bundesverwaltungsgericht zu Cannabiskonsum
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass von einer ausreichenden Trennung von Cannabiskonsum und Fahren im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nur dann ausgegangen werden kann, wenn ein gelegentlicher Konsument von Cannabis seinen Konsum und das Fahren in jedem Fall so trennt, dass eine cannabisbedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit unter keinen Umständen eintreten kann.
Verkehrssicherungspflicht bei Dachlawinen
Ein Hauseigentümer genügt i.d.R. seiner Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Dachlawinen durch das Anbringen von Schneefanggittern. Auch bei einer starken Dachneigung trifft den Hauseigentümer regelmäßig keine darüberhinausgehende Sicherungspflicht. Den Schaden an seinem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug muss der Kläger nach einem Urteil des Amtsgerichts München nun selber tragen.
Reichweite eines Überholverbots
Die Vorschriftzeichen Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art" und "Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t" der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbieten nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung und die Beendigung eines bereits zuvor begonnenen Überholvorgangs innerhalb der Überholverbotszone. Das hat das OLG Hamm beschlossen und damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt."
Verkehrssicherungspflicht auf Radweg
Eine 5 cm hohe Betonabbruchkante, die auf einem für Radfahrer freigegebenen, unbeleuchteten Weg mit einem Winkel von 45° schräg in Fahrtrichtung verläuft, stellt eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar. Nach einem Unfall eines Radfahrers kann dies bei einer vertraglich übernommenen Verkehrssicherungspflicht zu Ansprüchen gegen die Anwohner führen. Das hat das OLG Hamm entschieden.
Geschwindigkeitsbegrenzung trotz Zusatzschild
Das Zusatzschild Schneeflocke" erlaubt bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auch bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen keine höhere als die angeordnete Geschwindigkeit. Das fragliche Zusatzschild enthält nur einen entbehrlichen Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren möglicher winterlicher Straßenverhältnisse abwehren solle. Das hat das OLG Hamm entschieden."
Vorfahrtsregeln auf Parkplätzen
Auf öffentlichen Parkplätzen kann der fließende Verkehr – ausnahmsweise – auf ein Warten des aus einem Stellplatz ein- oder ausfahrenden Verkehrsteilnehmers vertrauen, wenn die Fahrspuren zwischen den Parkplätzen Straßencharakter haben und vorrangig der Zu- und Abfahrt von Fahrzeugen dienen. Dies hat das OLG Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils entschieden.