Streupflicht bei Glätte: Schmerzensgeld für gestürzte Radlerin
Eine unterlassene „Streukontrolle“ trotz nachweislicher Glätte begründet die volle Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen. Das hat das Amtsgericht München entschieden und eine mit Räum- und Streupflichten befasste Unternehmerin zur Zahlung von 3.000 € Schmerzensgeld an eine gestürzte Radlerin verurteilt. Bei gewerblichem Winterdienst können erhöhte Sorgfaltspflichten greifen.
Räum- und Streupflichten auf Parkplätzen und Gehwegen
Wer bei Glätte auf einem Parkplatz einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg benutzt, hat ggf. keinen Anspruch auf Schmerzensgeld für durch einen Sturz erlittene Verletzungen. Das hat das Amtsgericht Augsburg entschieden. Auf Parkplätzen muss demnach nicht die gesamte Fläche geräumt werden. Es ist ausreichend, für einen sicheren Zugang zu den abgestellten Fahrzeugen zu sorgen.
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen: „Fracke“-Methode
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in mehreren Berufungsverfahren entschieden, dass für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall die sog. „Fracke“-Methode anzuwenden ist. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung auf Grundlage eines arithmetischen Mittels der Preise aus den Erhebungen der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Gesellschaft.
Haftung bei zu niedriger Tiefgaragenhöhe
Bei zunächst unproblematischer Einfahrtshöhe am vertraglich zugewiesenen Rückgabeort, die sich ohne klaren Hinweis erst im weiteren Verlauf kritisch verringert, haftet der Mietwagenkunde nicht wegen grober Fahrlässigkeit für den dadurch entstanden Schaden. Insoweit kann der Kunde sich auf eine vereinbarte Haftungsbegrenzung berufen. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
Minderung des Reisepreises bei geändertem Abflugort
Die Änderung des Abflugorts kann einen Reisemangel darstellen, der zur Minderung des Reisepreises gegenüber dem Reiseveranstalter berechtigt. Das Amtsgericht München hielt im Fall der Änderung des Abflugorts von Berlin nach Leipzig eine Minderung von 15 % des Tagesreisepreises für angemessen. Die Erstattung von höheren Kosten für eine Hundepension lehnte das Gericht allerdings ab.
Autowaschanlage: Hinweis bei Automatik-Fahrzeugen
Ein Waschanlagenbetreiber, der bei automatikgetriebenen Fahrzeugen neueren Typs nicht darauf hinweist, dass die Zündung zur Verhinderung der Parksperre eingeschaltet sein muss, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Nach Aussage des Sachverständigen sind Waschstraßen oft auch nicht auf die längeren Radabstände neuerer Fahrzeugtypen eingestellt.
Kfz-Versicherungsschutz bei Bissschäden
Wenn Kfz-Versicherungen Bissschäden durch Tiere im Fahrzeuginnenraum vom Versicherungsschutz ausnehmen, bezieht sich dies nach einem Urteil des OLG Frankfurt allein auf die Fahrgastzelle und den Kofferraum. Demgegenüber haftet die Kfz-Versicherung für Bissschäden im Bereich zwischen der Außenhaut und der Innenraumverkleidung, der insoweit selbst nicht mehr zum Innenraum zählen soll.
Entschädigung bei Bestreikung von Passagierkontrollen?
Der BGH hat entschieden, dass Passagieren eines annullierten Flugs auch dann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zustehen kann, wenn die Passagierkontrollen am Startflughafen bestreikt wurden und deshalb nicht alle Passagiere den Flug erreichen konnten. Eine Ausgleichszahlung soll nur dann ausgeschlossen sein, wenn tatsächlich kein Passagier die Kontrollen rechtzeitig passieren konnte.
Haftung in der Autowaschanlage: Hinweispflicht des Betreibers
In einer Waschstraße kann nicht für jede Gefahr vorgesorgt werden. Der Betreiber einer Autowaschanlage muss aber Vorkehrungen treffen, die nach den Umständen erforderlich und zumutbar sind. Dazu gehört nach dem BGH auch die Pflicht, Kunden auf Verhaltensregeln und mögliches Fehlverhalten hinzuweisen. Im Streitfall hatte ein Fahrer beim automatischen Schleppvorgang die Bremse betätigt.
Kind verursacht Pkw-Schaden: Gericht verneint Haftung
Kinder haften nicht für Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen, wenn der Schaden bei altersgemäß falscher Einschätzung der im Verkehr bestehenden Gefahren zugefügt wurde. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Im Streitfall hatte ein siebenjähriger Junge durch den Lenker eines Kickboards einen Schaden an einem geparkten Pkw verursacht, nachdem er einem anderen Fahrzeug ausgewichen war.