Abschleppen vom Gehweg rechtmäßig
Die Stadt Ludwigshafen hat nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt zu Recht ein Fahrzeug von einem Gehweg abgeschleppt. Damit das Abschleppen verhältnismäßig ist, muss ein konkretes, über die Generalprävention hinausgehendes öffentliches Interesse daran bestehen. Dies kann schon dann der Fall sein, wenn Passanten den Gehweg aufgrund des Fahrzeugs nicht entsprechend nutzen können.
Kommen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge?
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Baden-Württemberg stattgegeben. Es besteht ein Anspruch, den Stuttgarter Luftreinhalteplan um Maßnahmen fortzuschreiben, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte führen. Das Gericht hat damit den Weg zu Fahrverboten eröffnet – diese seien grundsätzlich rechtlich zulässig.
Fluggebühren: EuGH stärkt Rechte von Passagieren bei Stornierung
Der EuGH hat die Rechte von Passagieren bei einer Stornierung von Flugreisen gestärkt. Nachdem der BGH Stornierungsgebühren bzw. Bearbeitungsentgelte von „Air Berlin“ für unwirksam gehalten hatte, billigte der EuGH nun diese Ansicht gemäß EU-Vorgaben. Zudem müssen Fluggesellschaften Endpreise genauer und transparenter aufschlüsseln, um Rückforderungen von Teilbeträgen zu ermöglichen.
Parken auf schmalen Straßen: StVO-Norm unwirksam
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass § 12 Abs. 3 Nr. 3 der StVO teilweise unwirksam ist. Die Vorschrift verbietet auf schmalen Fahrbahne auch das Parken gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten. Es sei unklar, was der Gesetzgeber mit einer „schmalen Fahrbahn“ meine. Die Norm sei daher zu unbestimmt und deshalb unwirksam, entschied das Gericht.
Erkennbarkeit von Verkehrszeichen
Das Bundesverwaltungsgericht hat präzisiert, welche Anforderungen im ruhenden Verkehr an die Erkennbarkeit von Verkehrszeichen gestellt werden. Bei den Anforderungen an den „Sichtbarkeitsgrundsatz“ und die Sorgfaltspflichten des Verkehrsteilnehmers ist danach zu unterscheiden, ob sie den ruhenden oder fließenden Verkehrs betreffen. Eine „Nachschaupflicht“ besteht nur bei konkretem Anlass.
Anwohner erzwingt Tempo 30
Anwohner können im Einzelfall die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auch auf Hauptverkehrsstraßen verlangen, wenn ein Luftreinhalteplan dies vorsieht. In Berlin setzte ein Anwohner jetzt aufgrund einer Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h durch. Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Klage des Anwohners jetzt statt.
Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark?
Einem Fahrzeughalter kann die Führung eines Fahrtenbuchs für das Fahrzeug auferlegt werden, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde. Eine Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters ist nur dann zulässig, wenn unaufklärbare Verkehrsverfehlungen auch mit den anderen Fahrzeugen zu befürchten sind. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Plakatwerbung an Verkehrsflächen
Eine Kommune kann durch eine ordnungsbehördliche Verordnung Plakatwerbung auch auf privaten Flächen untersagen, wenn diese an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen. Das OLG Hamm begründet dies in einer aktuellen Entscheidung unter anderem damit, dass bei einem auffälligen Plakatieren an öffentlichen Straßen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer abgelenkt werden.
Rotes Kennzeichen entzogen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines Kraftfahrzeughändlers abgelehnt, mit dem dieser sich gegen die sofortige Entziehung eines sogenannten roten Dauerkennzeichens gewandt hatte. Der Händler hatte das rote Kennzeichen für unerlaubte Zwecke verwendet und das Fahrtennachweisheft unvollständig geführt, so dass der jeweilige Fahrer nicht erkennbar war.
Fahrtenbuchauflage: Verkehrsverstoß durch Beifahrer
Einem Fahrzeughalter kann die Führung eines Fahrtenbuchs auch dann auferlegt werden, wenn der Verkehrsverstoß von dem Beifahrer seines Fahrzeugs begangen wurde. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Die Halterin des Firmenwagens war demgegenüber der Meinung gewesen, dass eine Fahrtenbuchauflage nur nach einem Verkehrsverstoß durch den Fahrzeugführer erfolgen könne.