Fiktive Reparaturkosten: Was zahlt die Kfz-Versicherung?
Unter welchen Voraussetzungen können Kaskoversicherungen bei einer fiktiven Schadensabrechnung – also tatsächlich nicht durchgeführten Reparaturen – auf niedrigere Preise einer „freien“ Werkstatt verweisen? Der BGH hat nun die Voraussetzungen benannt, nach denen die Aufwendungen, die bei Durchführung der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden, ersatzfähig sind.
Straßenbauarbeiten: Keine Haftung
Das Landgericht Coburg hat die Klage eines an einer Straßenbaustelle gestürzten Radfahrers gegen die in diesem Bereich verantwortliche Baufirma abgewiesen. Nach dem schwerwiegenden Sturz wollte der Radler Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen unterlassener Absicherung der Baustelle. Der genaue Unfallhergang und eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht konnte aber nicht festgestellt werden.
Schockschaden: Schmerzensgeld für Unfallhelfer
Ein Unfallhelfer, der einen tödlichen Verkehrsunfall seiner Lebensgefährtin mitansehen musste, bekommt vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung ein Schmerzensgeld von insgesamt 13.500 €. Vor dem Landgericht Ansbach haben die Parteien einen entsprechenden Vergleich geschlossen. Schmerzensgeld wird Angehörigen von Unfallopfern nur unter besonderen Voraussetzungen gewährt.
Versicherungsschutz bei Umweg?
Beschäftigte sind auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. Verfährt sich der Versicherte, so ist dies unschädlich, solange er am Fahrziel festhält und sich der Arbeitsweg durch den Umweg nur unwesentlich verlängert. Auch ein selbstverschuldeter Unfall hebt den Versicherungsschutz nicht auf. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Ohne Warnzeichen: Gemeinde haftet nach Unfall
Stürzt ein Motorradfahrer auf dem Rollsplitt einer Gemeindestraße, haftet die Gemeinde für Schäden, wenn sich kein Warnhinweis unmittelbar vor der Unfallstelle befindet. Allerdings muss sich der Motorradfahrer ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn ein paar Kurven vor der Unfallstelle ein Gefahrstellenschild gestanden hat. Dies hat das Schleswig-Holsteinische OLG entschieden.
Unfallfolgen: Krankenhaus haftet für Hirnschaden
Das OLG Oldenburg hat ein Krankenhaus zur Zahlung eines Schmerzensgeldes i.H.v. 265.000 € an den Haftpflichtversicherer eines Unfallverursachers verurteilt. Im Krankenhaus hatte ein Oberarzt falsch auf eine Störung am Beatmungsgeräts des Unfallopfers reagiert, woraufhin der Patient neben seinen unmittelbaren Verletzungsfolgen einen schweren Hirnschaden erlitt.
Der betrunkene Fußgänger
Verletzt sich ein mit 2,49 Promille alkoholisierter, verkehrsuntüchtiger Fußgänger, in dem er beim Versuch sich abzustützen, zwischen die Hinterachsen eines „Sattelaufliegers“ gerät, kann das Verschulden des Fußgängers die Betriebsgefahr des Lastzugs vollständig zurücktreten lassen und Schadensersatzansprüche des Fußgängers ausschließen. Das hat das OLG Hamm entschieden.
Verkehrssicherungspflicht auf Radweg
Eine 5 cm hohe Betonabbruchkante, die auf einem für Radfahrer freigegebenen, unbeleuchteten Weg mit einem Winkel von 45° schräg in Fahrtrichtung verläuft, stellt eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar. Nach einem Unfall eines Radfahrers kann dies bei einer vertraglich übernommenen Verkehrssicherungspflicht zu Ansprüchen gegen die Anwohner führen. Das hat das OLG Hamm entschieden.
Vorfahrtsregeln auf Parkplätzen
Auf öffentlichen Parkplätzen kann der fließende Verkehr – ausnahmsweise – auf ein Warten des aus einem Stellplatz ein- oder ausfahrenden Verkehrsteilnehmers vertrauen, wenn die Fahrspuren zwischen den Parkplätzen Straßencharakter haben und vorrangig der Zu- und Abfahrt von Fahrzeugen dienen. Dies hat das OLG Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils entschieden.
Wegen Eigenverschuldens: Inlineskaterin muss 3/4 des Schadens selbst tragen
Eine Inlineskaterin, die in einer nicht übersehbaren Linkskurve mittig auf der Gegenfahrbahn fährt und deswegen mit einem entgegenkommenden Pkw zusammenstößt, hat 75 % ihres Schadens selbst zu tragen, weil sie den Verkehrsunfall in erheblichem Umfang selbst verschuldet hat. Das hat das OLG Hamm entschieden und damit die Berufung der klagenden Inlineskaterin gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld weitgehend zurückgewiesen.