Bußgeldbescheide: Verjährung bei Rechtsmissbrauch?
Eine wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgte Betroffene kann sich nicht auf den Eintritt der Verfolgungsverjährung berufen, wenn sie die ordnungsgemäße Zustellung des Bußgeldbescheides in nicht verjährter Zeit rechtsmissbräuchlich verhindert hat. Das hat das OLG Hamm beschlossen und damit die Rechtsbeschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil verworfen.
Smartphones im Straßenverkehr
Das OLG Hamm hat die obergerichtliche Rechtsprechung, nach der § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch die Nutzung der Navigationshilfe oder eines anderen Hilfsdienstes eines Mobiltelefons regelt, bestätigt. Demnach darf ein „Handy“ bzw. „Smartphone“ während der Fahrt vom Fahrer weder zum Telefonieren noch zur Navigation oder Internetrecherche genutzt werden.
Fahrtenbuchauflage: Notwendige Ermittlungen
Wann ist eine Fahrtenbuchauflage bei einem Firmenwagen gerechtfertigt? Welche Ermittlungsbemühungen der Behörde sind vorher notwendig? Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung erst erfolgen darf, wenn zuvor alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung des Täters ergriffen worden sind.
Nachträgliches Verbotsschild: Fahrer muss Abschleppkosten tragen
Parkt ein Kraftfahrer sein Fahrzeug erlaubterweise auf einem Parkplatz und stellt die zuständige Behörde nachträglich Parkverbotsschilder auf, hat der Kraftfahrer die Abschleppkosten zu zahlen, wenn das Fahrzeug am vierten Tag nach Aufstellung der Verbotsschilder abgeschleppt wurde. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden.
Abstandsunterschreitung: Wann wird ein Bußgeld fällig?
Eine Abstandsunterschreitung kann bereits dann als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn der Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den in der Bußgeldvorschrift gewährten Abstand unterschreitet. Feststellungen zu einer „nicht ganz vorübergehenden“ Abstandsunterschreitung bedarf es dann nicht, entschied das OLG Hamm.
Fahrtenbuchauflage für Firmenwagen
Wird mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, droht eine behördliche Fahrtenbuchauflage. Das Verwaltungsgericht Neustadt bestätigte jetzt in einem Eilverfahren eine Fahrtenbuchauflage für zwölf Monate nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h auf der Autobahn.
Abstandsermittlung bei Fahrbahnmarkierung
Müssen Kraftfahrer aus Fahrbahnmarkierungen auf die Einhaltung des Mindestabstands schließen können? Während die Vorinstanz das noch angenommen hatte und wegen eines Verkehrsverstoßes ein Bußgeld verhängt hatte, widersprach dem jetzt das OLG Oldenburg. Einem durchschnittlichen Fahrzeugführer sei die Länge der Zwischenräume von Fahrbahnmarkierungen jedenfalls nicht bekannt, so das Gericht.
Handy-Nutzung im Pkw
Wann liegt eine „Benutzung“ eines Mobil- oder Autotelefons i.S.d. § 23a Abs. 1a StVO vor? Das OLG Köln hat jetzt entschieden, dass das bloße Suchen nach einem Handy bzw. das anschließende Weiterreichen an einen Mitfahrer während der Fahrt grundsätzlich noch keinen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt. Das OLG Köln verwies die Sache an die Vorinstanz zurück.
Reichweite eines Überholverbots
Die Vorschriftzeichen Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art" und "Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t" der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbieten nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung und die Beendigung eines bereits zuvor begonnenen Überholvorgangs innerhalb der Überholverbotszone. Das hat das OLG Hamm beschlossen und damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt."
Geschwindigkeitsbegrenzung trotz Zusatzschild
Das Zusatzschild Schneeflocke" erlaubt bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auch bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen keine höhere als die angeordnete Geschwindigkeit. Das fragliche Zusatzschild enthält nur einen entbehrlichen Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren möglicher winterlicher Straßenverhältnisse abwehren solle. Das hat das OLG Hamm entschieden."