Abgasskandal: Rücktritt scheitert an zu kurzer Frist für Nachbesserung
Ein Autokäufer, der im Zuge des VW-Abgasskandals den Rücktritt vom Kaufvertrag für seinen Neuwagen erklärt hatte, ist mit seiner Klage vor dem OLG Nürnberg gescheitert. Das Gericht bejahte zwar einen Mangel des Fahrzeugs, war aber der Ansicht, dass die gesetzte Frist zur Nachbesserung zu kurz war. Eine Frist von weniger als zwei Monaten sei nach den gegebenen Umständen nicht ausreichend.
Passende Alufelgen trotz notwendiger Zulassung?
Die Zusage, Autofelgen würden für eine bestimmte Fahrzeugklasse „passen“, beinhaltet, dass sie ohne weitere zulassungsrechtliche Prüfung verwendet werden dürfen. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Im Streitfall stellte sich heraus, dass der Felgentyp zwar montiert werden konnte, aber erst nach einer weiteren zulassungsrechtlichen Prüfung verwendet werden durfte.
Abgasskandal: Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag trotz Nachbesserung?
Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass bei Fahrzeugen, die mit einer Software zur Motorsteuerung ausgestattet wurden, auch dann eine Rückabwicklung des Kaufvertrags in Betracht kommt, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat. Damit stellt das Gericht auch die Regeln der Darlegungs- und Beweislast in diesen Fällen klar.
VW-Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag und Ersatz für Zusatzausstattung
Ein Autohändler muss voraussichtlich infolge des sog. VW-Abgasskandals ein Fahrzeug zurücknehmen und den Mehrwert für nachträglich eingebautes Navigationsgerät sowie Zusatzausstattung ersetzen. In einem Hinweisbeschluss hat das OLG Köln der Berufung eines VW-Vertragshändlers gegen die erstinstanzliche Verurteilung zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs kaum Chancen eingeräumt.
Autokauf: Widerruf und Rückabwicklung bei fehlerhaftem Kreditvertrag
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Autokäufer den Darlehensvertrag, den er zur Finanzierung bei der Hausbank des Kfz-Herstellers abgeschlossen hatte, noch eineinhalb Jahre später widerrufen kann, weil ausreichende Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung und dem gesetzlichen Kündigungsrecht fehlten. Mit Rückgabe des Pkw wird aber eine Nutzungsentschädigung angerechnet.
Kfz-Händler haftet nicht für Diesel-Abgasskandal
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass einem Kfz-Händler eine etwaige Täuschung des Kunden durch den Fahrzeughersteller im Zuge des Diesel-Abgasskandals nicht zuzurechnen ist. Der Hersteller ist insoweit nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers. Auch eine Stellung als Vertragshändler ändert hieran nichts. Das Urteil betrifft allerdings nicht mögliche Mängelansprüche nach Gewährleistungsrecht.
Autokauf: Transportkostenvorschuss bei Nacherfüllung
Wer die Beseitigung von Mängeln an einem gekauften Gebrauchtwagen verlangt, muss das Fahrzeug regelmäßig zum Geschäftssitz des Händlers bringen. Die Transportkosten muss nach dem Gesetz der Verkäufer tragen. Aber kann der Käufer auch vorher einen Transportkostenvorschuss vom Verkäufer verlangen? Der BGH hat dies jetzt bejaht und damit die Rechte von Autokäufern gestärkt.
Privater Pkw-Verkäufer haftet für falsche Angaben
Ein Kfz-Händler kann von einem privaten Verkäufer die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Gebrauchtwagen verlangen, wenn das Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen Nachlackierungen aufweist und nicht unfallfrei ist. Das kann auch dann gelten, wenn der Händler das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in der eigenen Werkstatt untersucht hat. Das hat das OLG Hamm entschieden.
Gebrauchtwagenkauf: Mangel oder Verschleiß?
Der Käufer eines gebrauchten Pkw muss altersüblichen Verschleiß und dadurch bedingte Instandsetzungskosten hinnehmen. Weist das Fahrzeug allerdings technische Defekte auf, die bei vergleichbaren Gebrauchtfahrzeugen nicht üblich sind, kann ein Mangel vorliegen, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Das hat das OLG Hamm im Fall eines verstopften Rußpartikelfilters entschieden.
Fachwerkstatt muss auf Rückrufaktion hinweisen
Eine Kfz-Fachwerkstatt muss Rückrufaktionen eines Herstellers der von ihr betreuten Kfz-Modelle kennen und den Kunden bei beauftragten Inspektionsarbeiten auf eine für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs bedeutsame Rückrufaktion und die insoweit gebotenen Reparaturen hinweisen. Das hat das OLG Hamm entschieden und einem Werkstattkunden Schadensersatz zugesprochen.