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Ist die Nacherfüllung unmöglich oder schlägt sie fehl oder ist eine vom Käufer gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos geblieben oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, so dass eine Fristsetzung entbehrlich ist, kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Der Rücktritt ist erst allerdings nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Das Recht zum Rücktritt und zur Minderung setzen wie der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung voraus, dass der Käufer dem Verkäufer zunächst erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt hat, sofern diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist. Im Falle der arglistigen Täuschung kann der Käufer in der Regel sofort [...]
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