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Terminologisch hier getrennt doppelter Auffahrunfall und Ketten- oder Massenauffahrunfall. Beide fallen unter den Begriff „Serienunfälle” (Greger, NZV 1989, 58). Die Terminologie stellt nur eine grobe Klassifizierung dar, die in Literatur und Rechtsprechung teilweise andere Bezeichnungen tragen. Beim doppelten Auffahrunfall liegen zwei Unfälle vor: Im ersten Unfall fährt der Hintermann auf seinen Vordermann auf und verursacht bei sich Front-, beim Vordermann Heckschaden; in diesen Unfall prallt dann ein weiteres Fahrzeug von hinten auf und verursacht bei sich selber einen Frontschaden, bei seinem Vordermann (Mittelmann) Heckschaden und vergrößerten Vorderschaden und bei dem ersten Fahrzeug erhöhten Heckschaden. Hier gilt Folgendes: Der Erstauffahrende haftet seinem Vorausfahrenden nur für dessen Heckschaden, außer er beweist, dass durch den zweiten Aufprall der Schaden am ersten Fahrzeug überhaupt entstanden oder dass er vergrößert wurde. Das Gleiche gilt für den [...]
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