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Es gibt die „kleine Benzinklausel“ und die „große Benzinklausel“. In ihrer neuesten Fassung heißen diese Klauseln vollständig „Kleine Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugklausel“ und „Große Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugklausel“. Allgemeinverbindliche AKB gibt es nicht mehr. Bei den AKB 2008 handelt es sich nur noch um Mustervertragsbedingungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV), die aber für die Versicherer nicht verbindlich sind. Diese sind berechtigt, Verträge auf Grundlage hauseigener Vertragsbedingungen zu verkaufen. Zur Mandatsbearbeitung ist der Inhalt der dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen zu prüfen. In vielen Fällen können die Versicherungsbedingungen über die Internetseite des betroffenen Versicherers eingesehen werden. Nachfolgend kann nur auf die Musterbedingungen des GdV, das sind die AKB 2008, eingegangen werden. Die kleine Ausschlussklausel beinhaltet regelmäßig die Abgrenzung zur [...]
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