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Mit der Atemalkoholkonzentration hat der Gesetzgeber Neuland beschritten. Derzeit genießt nur ein Gerät die amtliche Zulassung, das Dräger Alcotest Evidential 7110 MK III. Dieses ist in Wissenschaft, Literatur und Rechtsprechung umstritten. Zugrunde liegt das Gutachten des Bundesgesundheitsamtes „Beweissicherheit der Atemalkoholanalyse“ (herausgegeben von der BASt in Heft 86, 1992 der Schriftenreihe „Unfall- und Sicherheitsforschung Straßenverkehr“). Ältere Geräte haben mehr oder weniger den Charakter von Testgeräten, z.B. Dräger 7410. Die vom Gesetzgeber normierten Werte des Atemalkohols stehen rechtlich selbständig neben denen des Blutalkohols. Auch wenn intern eine Umrechnung im Verhältnis 1 : 2.000 zugrunde liegt, ändert dieses nichts an der Selbständigkeit der beiden Messmethoden und der beiden Werte. Die Umrechnung bedeutet, dass in 1 ml Blut die gleiche Menge Alkohol enthalten ist wie in 2.000 ml Atemluft. Die Atemalkoholkontrolle erfreut sich bei der [...]
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