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Die besonderen Schwierigkeiten, die sich beim Massenunfall gegenüber der Auffahrserie zusätzlich ergeben können und häufig eine Beurteilung nach geltendem Recht unmöglich machen, haben dazu geführt, dass der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für Massenunfälle ein besonderes Verfahren für eine außergerichtliche Regelung der Schäden der Beteiligten entwickelt hat. Hierfür gelten die folgenden Einzelheiten: Das besondere Regulierungsverfahren greift nur ein, wenn ein Massenunfall i.S.d. dortigen Festlegungen vorliegt; nicht jeder Unfall, bei dem viele Fahrzeuge beteiligt sind, muss auch ein Massenunfall im Sinne dieses Regulierungsverfahrens sein. Fahrer beteiligter Fahrzeuge können sich bei einem Massenunfall direkt an ihren Kfz-Haftpflichtversicherer wenden (siehe Teil 8.1.1.17.5.4.1). Dieser übernimmt die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am Auto zu 100 % – auch wenn der Halter keine Kaskoversicherung [...]
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