Diese technische Entwicklung führte dazu, dass die Bundesregierung am 27.01.2017 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (im Nachfolgenden StVG) eingebracht hat (vgl. BR-Drucks. 69/17), dem sowohl Bundestag als auch Bundesrat zugestimmt haben. Mit dem Gesetz wird das Straßenverkehrsgesetz dahingehend ergänzt, dass Kraftfahrzeuge mit weiterentwickelten automatisierten Systemen (Stufe 3 und 4) im öffentlichen Straßenverkehr in der Form eingesetzt und genutzt werden können, dass der Fahrzeugführer dem technischen System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übergeben kann. Zudem enthält das Gesetz Regelungen hinsichtlich der Verhaltensanforderungen an den Fahrer sowie haftungsrechtliche Veränderungen einschließlich einer vorgesehenen Beweissicherung. Kern des Gesetzes waren hierbei veränderte Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers während der automatisierten Fahrphase. Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des [...]