Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen hat am 28.04.1994 einen „Leitfaden für achsweises statisches Wägen im geschäftlichen und amtlichen Verkehr“ veröffentlicht. Dieser lautet: Achsweises Wägen ist insbesondere bei Verkehrsüberwachung zur Ermittlung der Achslasten von Straßenfahrzeugen erforderlich. Untersuchungen des Landesamtes für das Mess- und Eichwesen sowie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt haben gezeigt, dass die Wägeergebnisse beim achsweisen Wägen wegen zahlreicher Einflussgrößen stark streuen. Deshalb forderten Industrie, Handel und Behörden einheitliche Richtlinien. Bei achsweisem Wägen besteht durch die Last (Fahrzeug) eine Verbindung zwischen beweglicher Waagenbrücke und fester Umgebung. Damit entstehen zusätzliche Einflüsse auf die Wägeergebnisse: 1.1 seitens der Waage, Überschreitung der Fehlergrenzen durch Querkräfte, 1.2 seitens des Fahrzeugs, durch unterschiedliche Einschwingzustände oder sich ändernde Verzwängungen in der [...]