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Der Begriff „standardisiertes Messverfahren“ bedeutet nicht, dass die Messung in einem vollautomatisierten, menschliche Handhabungsfehler praktisch ausschließenden Verfahren stattfinden muss. Vielmehr ist hierunter ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH, Beschl. v. 30.10.1997 – 4 StR 24/97). „Technische Messsysteme, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zur innerstaatlichen Eichung zugelassen ist, werden daher grundsätzlich als standardisierte Messverfahren anerkannt.“ (Cierniak, zfs 2012, 664). „Von einem standardisierten Verfahren kann nach feststehender und m.E. zutreffender obergerichtlicher Rechtsprechung nur dann die Rede sein, wenn das Messgerät von seinem Bedienungspersonal auch wirklich standardmäßig verwendet wird, d.h. in geeichtem Zustand [...]
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