BVerwG, Beschluss vom 17.07.2013 - Aktenzeichen 1 A 1.13
DRsp Nr. 2013/19189
Verweisung eines Rechtsstreits an das zuständige Gericht
Tenor
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt sich für die Entscheidung über den Antrag, die Beklagte zur Erteilung eines Visums an den Kläger zu verpflichten, für unzuständig.
Der Rechtsstreit wird an das gemäß §§ 45 , 52 Nr. 2 VwGO zuständige Verwaltungsgericht Berlin verwiesen (§ 83 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 GVG ).
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