BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - Aktenzeichen AK 18/13
DRsp Nr. 2018/2706
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Verdachts der Strafbarkeit wegen Verabredung zum Mord (hier: Vorsitzender von Pro NRW); Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung
Tenor
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern.
Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
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