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BVerwG
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»Begriff des 'elterlichen' landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG (Ergänzung zu BVerwGE 29, 245).«
»Die Zurückstellungstatbestände des § 12 Abs. 4 WPflG sind nicht auf Härtegründe beschränkt, die sich durch Verschiebung des Einberufungszeitpunktes beheben lassen (Fortentwicklung des Urteils vom 7. Juni 1972 - BVerwG 8 C 54.71 - [Buchholz 448.0 § 12 WPf
»Der deutsche Ehegatte einer nach § 4 Abs. 1 BVFG einem Sowjetzonenflüchtling gleichgestellten Person ist auch nicht nach § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BVFG einem Sowjetzonenflüchtling gleichgestellt, wenn er nicht an seinen Wohnsitz in der sowj
»Zum Begriff des Rückfalltäters bei Prüfung der Notwendigkeit einer Pflichtenmahnung nach § 14 BDO.«
»Daß bei der Ausbildungsförderung Zusatzleistungen zu den Kosten der Unterkunft für die Auszubildenden, die zusammen mit Familienangehörigen im Sinne des Zweiten Wohngeldgesetzes leben, nur dann gewährt werden können, wenn diese Familienmitglieder alle se
»Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird nicht dadurch zu einer rentengleichen wirtschaftlichen Dauerleistung mit Versorgungscharakter, daß sie einem dauernd erwerbsunfähigen Hilfesuchenden über längere Zeit hinweg Monat für Monat gewährt werden muß.«
Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige Herstellung unter der Geltung alten Rechts; Maßgeblichkeit eines Bebauungsplans für die Herstellung; Unaufklärbarkeit des Planinhalts
Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan auch bei Änderung der Nutzungsart
»Im Verfahren auf Aufhebung der Einbehaltung eines Teiles der Dienstbezüge ergeht grundsätzlich keine Kostenentscheidung.«
Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art und Maß der baulichen Nutzung; Vollgeschoßzahl; Maßstab; Umrechnungsformel für Industriegrundstücke; Zuschlag für überwiegend gewerblich genutzte Grundstücke
»1. Zu den Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG gehört das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Aufenthaltsrechts einschließlich der Einreisevorschriften. 2. Die Ausländerbehörde darf regelmäßig, einem Auslän
»Die infolge tariflicher Neuordnung notwendig gewordene Zuordnung zu einer neuen Fallgruppe derselben Vergütungsgruppe unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats. Sie ist auch dann keine Rückgruppierung oder Zuweisung einer niedriger zu bewertend
»Die Prüfung endet mit dem mündlichen Teil. Die Beratung der Prüfungskommission setzt das Ende der Prüfung voraus. Die beratende Teilnahme des Personalratsmitgliedes erstreckt sich auf den äußeren Prüfungsablauf; sie erstreckt sich nicht auf den sachliche
Die in § 4 Abs. 3 StVG festgelegte Bindungswirkung für die Behörde bei der Entziehung der Fahrerlaubnis tritt auch dann nicht ein, wenn ein Strafbefehl zwar nicht gänzlich zur Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis schweigt, aber seine schriftlichen Gründ
»Art. 2 § 5 Abs. 1 des Entlastungsgesetzes vom 31. März 1978 (BGBl. I S. 446), wonach eine einstimmig als unbegründet erkannte Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß zurückgewiesen werden kann, verstößt weder gegen das Gebot rechtlichen Gehörs
»Der nach Ankündigung einer Versetzung gestellte Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen diese Versetzung wird mit dem Erlaß der Versetzungsverfügung zulässig.«
»1. Durch die Gewährung befristeter Beschwerdemöglichkeiten und die Eröffnung des Rechtswegs, wenn die entsprechenden Fristen eingehalten worden sind, ist dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG und dem Beschwerderecht des § 34 Satz 1 SG Genüge geleistet. 2.
»Das Flugmedizinische Institut der Luftwaffe hat seine Entscheidung über die Wehrfliegerverwendungsunfähigkeit eines Soldaten auf eigene ärztliche Untersuchung zu stützen, sofern nicht eindeutige Fremdbefunde eine zweifelsfreie Beurteilung ermöglichen.«
»Die Beendigung eines faktischen Arbeitsverhältnisses oder einer ohne Wissen des Arbeitgebers aufgenommene Tätigkeit als 'Angestellter' unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats.«
»1. Das Wehrdienstgericht wird auf einen Untätigkeitsantrag dann nicht in der Sache zuständig, wenn es dem Antragsteller ausschließlich auf die Verpflichtung des Vorgesetzten zum Tätigwerden ankommt und er hieran ein berechtigtes Interesse hat. 2. Zu den
Dasselbe gilt für Straßen, die ausschließlich der Zufahrt zu einem Sportgelände oder einem Aussichtsturm dienen.
»Die Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages ist eine Einstellung im Sinne des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG.«
»Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes (BVerfGE 48, 127) auf durchgeführte Vorverfahren in Kriegsdienstverweigerungssachen.«
»Ein Beamter, der unter Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahrens gegen ungedeckte Gehaltsschecks der von ihm selbst verwalteten Kasse Geld entnimmt, ist jedenfalls dann wie bei einer Amtsunterschlagung grundsätzlich für den öffentlichen Dienst untragbar,
»Als 'Wahlvorschlagslisten' im Sinne des § 33 Satz 2 BPersVG sind nicht die jeweils für die einzelnen Gruppen aufgestellten Wahlvorschläge, sondern - über die Gruppengrenzen hinweg - alle Listen mit derselben Bezeichnung anzusehen.«
»Zur Frage der effektiveren disziplinaren Wirkung einer Geldbuße gegenüber einer Gehaltskürzung und zu der Bedeutung einer langen Verfahrensdauer für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme.«
»Wird die Vorschrift, wonach der Förderungssatz für Eigentumsmaßnahmen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau mindestens 10 v. H. über dem Förderungssatz für Mietwohnungen liegen muß, dadurch umgangen, daß für den Mietwohnungsbau fiktive Förderung
Unanfechtbarkeit der Entscheidung über Verweisungsantrag
Aus der Gleichstellung eines »Gesuchs« an eine Behörde i.S. von § 210 BGB mit der gem. § 209 BGB verjährungsunterbrechenden Klageerhebung ergibt sich, daß § 210 auf den einer Widerspruchs- und Klageerhebung vorausgehenden Antrag auf Vornahme des betr. Ver
»Der enge Regelungszusammenhang zwischen der Planung einer Bundesstraße und der Planung einer notwendigen Folgemaßnahme an anderen Anlagen macht eine einheitliche Planungsentscheidung unerläßlich. Dem wird in aller Regel allein eine einheitliche Planfests
»Ein unter der Geltung des Wehrpflichtänderungsgesetzes 1977 von den Parteien übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärtes Klageverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist nach der Nichtigerklärung dieses Gesetzes durch das Bunde
»Ein unter der Geltung des Wehrpflichtänderungsgesetzes 1977 von den Parteien übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärtes Klageverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist nach der Nichtigerklärung dieses Gesetzes durch das Bunde
Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
»1. Gegen eine Entscheidung, durch die der Dienstvorgesetzte die Erstattung von im Verfahren nach § 126 BDO entstandenen Kosten und Auslagen ablehnt, ist der Rechtsweg zu den Disziplinargerichten nicht gegeben. 2. Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung erö
»Unter 'andere Dienste und Tätigkeiten' im Sinne der Anordnung in II des Tenors des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes (BVerfGE 48, 127) ist nicht nur die Zivildienstausnahme des § 14 b de
Ladenschlußzeiten für Friseurbetriebe
»Friseurbetriebe müssen gemäß § 18 Abs. 2 2. Halbs. LadschlG ihre Geschäftsräume an Montagvormittagen bis 13.00 Uhr in jedem Fall geschlossen halten, wenn es sich bei dem vorausgegangenen Sonnabend um keinen verkaufsoffenen Sonnabend handelt. Das Schließu
»Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 BhV (F. 1965) ist auch anwendbar, wenn ein sachleistungsberechtigtes freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse, das an Stelle einer Sachleistung eine Geldleistung in Anspruch nimmt, seine Aufwendungen für Arzneimittel nur in Höhe des W
»Die Rücknahme eines Widerspruchs kann nicht wegen Willensmängel angefochten werden.«
»Hat bei Versäumung der Frist für einen Zurückstellungsantrag das Verwaltungsgericht nach § 20 Abs. 2 Satz 3 WPflG in Verbindung mit § 60 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, so ist diese Entscheidung nach § 60 Abs. 5 VwGO unanfechtbar. Der
»Ein für die Sowjets nach der Besetzung Berlins tätiger Nachrichtenspezialist, der wegen seiner Tätigkeit im Juli 1945 von den Sowjets verhaftet und in Gewahrsam genommen wurde, ist im Sinne des § 9 b Abs. 1 Satz 1 HHG 'nur wegen seines persönlichen Verha
Mühlenwirtschaft
»Die in § 5 des hamburgischen Schulgesetzes und in den Richtlinien für die Sexualerziehung in den hamburgischen Schulen geregelte Sexualerziehung verstößt nicht gegen Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 2 Satz 2 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz
»Bei der Ermittlung des nach § 115 Abs. 2 BBG auf die Versorgungsbezüge anzurechnenden Teils einer 'Überversicherungsrente' bleiben rentenversicherungsrechtliche Ersatzzeiten unberücksichtigt (im Anschluß an BVerwGE 36, 1).«
»Pflichtwidriges Verhalten von Kameraden kann als solches nicht Gegenstand eines Antrags auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung sein; die Bescheide der Disziplinarvorgesetzten über eine Kameradenbeschwerde können mit einem solchen Antrag grundsätzlich ni
»1. Zu den Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Antrages nach § 17 WBO. 2. Die Verwendung von Offizieren im Bundesnachrichtendienst kann danach ausgerichtet werden, ob ihre Sicherheitslage den verschärften Anforderungen für d
»Ein Sperrbeamter des Postscheckamtes, der unter Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahrens sein Gehaltskonto mehrfach erheblich überzieht und das durch die Entnahme der betreffenden Schecks in der Buchhaltung verschleiert, ist grundsätzlich untragbar.«
»1. Die mit der Zulassung des Soldaten zum Studium eingegangene Selbstbindung des Bundesministers der Verteidigung ist nur mit den in Nr. 1220 der ZDv 20/6 festgelegten zeitlichen Beschränkungen gegeben. 2. Ist der Soldat bei dem abschließenden Hochschull
»Die Feststellung des als Vertreibungsschaden geltenden Entziehungsschadens eines Verfolgten setzt in jedem Falle voraus, daß der Verfolgte zu Beginn des Verfolgungszeitraums die deutsche Staatsangehörigkeit oder die deutsche Volkszugehörigkeit besaß (Änd
»Das in § 19 Abs. 2 Nr. 2 BBauG 1960/1976 enthaltene Tatbestandsmerkmal 'bebaut' erfaßt alle baulichen Anlagen, die den § 29 Satz 1 BBauG 1960/1976 erfüllen, d. h. alle Anlagen, die sowohl bauliche Anlagen im Sinne dieser Vorschrift als auch mindestens ba
»Ist Tablettenmißbrauch die Folge einer Kriegsverletzung, so ist die dadurch verursachte Minderung der Schuldfähigkeit beim Disziplinarmaß mildernd zu berücksichtigen.«
»Ein Rückfall als Voraussetzung für die grundsätzliche Verhängung einer Gehaltskürzung bei außerdienstlicher Trunkenheitsfahrt eines dienstlich nicht kraftfahrenden Beamten setzt eine Vortat mit vergleichbarer dienstrechtlicher Vorwerfbarkeit voraus.«
Wird in einem Teil des Flurbereinigungsgebiets zugleich ein Umlegungsverfahren nach dem BBauG durchgeführt, so setzt eine vorläufige Anordnung zur Ermöglichung des Vorausbaus eines Weges nicht eine flurbereinigungdsbehördliche Planung des Wegenetzes für d
»Die Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen wirtschaftlichen Verein nach § 22 BGB kommt nur in Betracht, wenn es wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls für die Vereinigung unzumutbar ist, sich in einer der für rechtsfähige wirtschaftliche Zusammen
»Die Ausmusterung wegen Wehrdienstunfähigkeit ist ein (feststehender) Verwaltungsakt, der den betroffenen Wehrpflichtigen im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO 'in seinen Rechten' verletzen kann. Die Begriffe (Tauglichkeitsgrade nach § 8 a Abs. 1 WPflG) wehrdiens
»Richtlinien, in denen bestimmt ist, unter welchen Voraussetzungen die im Haushaltsgesetz einschließlich Bundeshaushaltsplan zweckbestimmt ausgewiesenen Förderungsmittel an den 'Empfängerkreis' zu verteilen sind, unterliegen grundsätzlich keiner richterli
»Ansprüche von Personalratsmitgliedern auf Erstattung von Schulungskosten sind im Beschlußverfahren geltend zu machen, an dem die Dienststelle und der Personalrat beteiligt sind. Eine in den unteren Instanzen unterbliebene Anhörung eines Beteiligten kann
Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Mitverwendung privater Einrichtungen [Gehwegüberfahrt] bei der Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen; Ersatzansprüche des Anliegers wegen Anlage der Gehwegüberfahrt; 'Freiwillige Vorausleistung' und Entschädig
Genehmigung einer Garage auf einem Reihenhausgrundstück im unbeplanten Innenbereich; Unzulässigkeit wegen Überschreitens des Maßes der baulichen Nutzung; Ausnahmen für Garagen nach § 12 Abs. 3 RGaO; Verhältnis des BBauG zur RGaO
Verteilungsmaßstab bei Erschließungsbeiträgen; Tiefenbegrenzung für Grundstücke in beplanten Gebieten
Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einer Fundunterschlagung.«
»Das im Bewilligungszeitraum (§ 22 Abs. 1 BAföG Fassung 1971) oder für den Bewilligungszeitraum (Gesetzesfassung 1974) erzielte Gesamteinkommen des Auszubildenden ist ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt seines Zuflusses durch gleichmäßige Aufteilung auf den
»1. Ein Anspruch auf Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 BSHG Fassung 1969 geht beim Tode des Pflegebedürftigen nicht kraft Sonderrechtsnachfolge i. S. des § 56 Abs. 1 Satz 1 SGB-AT auf die Eltern, die die Pflegeleistung erbracht hatten, über. 2. Ein solcher Ansp
»1. Zu den Kriterien verwaltungsgerichtlicher Überprüfung von Leistungsbescheiden, die in der Form von Bereitstellungsbescheiden den Zeitpunkt der Leistung späterer Festlegung vorbehalten - hier: Anforderung von Lastkraftwagen bei wirtschaftlichen Unterne
»Die Ausführung zahntechnischer Arbeiten in dem praxiseigenen Labor eines Zahnarztes ausschließlich für dessen Patienten ist keine Tätigkeit, deren Ausübung die Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzt.«
»1. Zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Ersatzzustellung und die prozessualen Ausschlußfristen. 2. Zur Wirkung der nochmaligen förmlichen Zustellung eines bestandskräftigen Widerspruchsbescheides (hier: in Kriegsdienstverweigerungsverfahren
»Trunkenheit im Dienst eines Beamten des Betriebsdienstes der Deutschen Bundesbahn erfordert in der Regel eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme.«
»Für das Datum der vereinfachten Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 5 Abs. 2 VwZG kommt es auf den Tag an, an welchem der Rechtsanwalt das zuzustellende Schriftstück als zugestellt angenommen hat (Abweichung von BVerwG, Beschluß vom 1. Februar 1971
»Zu den Voraussetzungen, unter denen in der wehrdienstbedingten Gefahr des Verlustes einer Ausbildungsmöglichkeit eine die Zurückstellung nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPfIG rechtsfertigende besondere Härte liegen kann.«
»Stehen dem Bauherrn mehrere Methoden für die Berechnung der Wohnfläche zur Wahl, so ist er im Verfahren über die Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung von der Einreichung der Wohnflächenberechnung an an die gewählte Berechnungsmethode gebunden.«
»1. Die Zurücknahme des Fortsetzungsfeststellungsantrags ist kostenmäßig nicht der Zurücknahme des Hauptsacheantrags gleichzusetzen. 2. Daß sich der Bundesminister der Verteidigung nicht einseitig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat, ist für die Kos
»Bei Erhebung einer Nachtragsanschuldigung in der Hauptverhandlung ist im wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren § 266 Abs. 1 StPO nicht ergänzend anzuwenden.«
»Die im Wiedergutmachungsverfahren für den Verlust des zum Betriebsvermögen gehörenden 'good will' gezahlte Entschädigung ist vom Endgrundbetrag der nach lastenausgleichsrechtlichen Vorschriften zu gewährenden Hauptentschädigung insoweit abzuziehen, als s
Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens in Kraft getretenen Bebbaungsplans; Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; 'Breiartiges' Ausufern der Ortslage als Beeinträchtigung öffentlicher Belange
Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der BBauG-Novelle abgebrannte zulässigerweise errichtete Gebäude; Merkmale 'beabsichtigt', 'alsbald' und 'vergleichbares' Gebäude
»§ 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG ist auch auf Gebäude anwendbar, die beim Inkrafttreten des Gesetzes vom 18. August 1976 bereits zerstört waren. Bauaufsichtlich genehmigte Gebäude sind im Sinne des § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG zulässigerweise errichtet.
»1. Bei einem Unterbrechen der Ausbildung richtet sich die Pflicht zur Rückzahlung von Förderungsleistungen nicht ausschließlich nach § 20 Abs. 2 BAföG; als Anspruchsgrundlage kommt auch § 20 Abs. 1 BAföG in Betracht. 2. Die förmliche Beurlaubung für ein
»1. Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuches bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung. 2. Rechtmäßige Gewährung von Sozialhilfe kann nicht im Nachhinein rückwirkend dadurch rechtswidrig werden, daß dem Hilfeempfänger später eine andere Sozialleistung
»Die Entscheidung über einen angemessenen Ersatz oder eine Geldentschädigung für Grundstückszufahrten, die bei einem planfeststellungspflichtigen Ausbau einer Bundesstraße unterbrochen werden, ist im Planfeststellungsbeschluß zu treffen. In materiellrecht
»1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Spiel nach § 33 b Nr. 3 GewO wegen seines Glücksspielcharakters nicht erlaubnisfähig ist. 2. § 13 der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spiel TV) in der Fassung vom 27.8.1971 (
»Zum Disziplinarmaß bei Ruhestandsbeamten.«
»1. Für eine Klage, mit der ein Arzneimittelhersteller einen negatorischen Anspruch gegen auf der Grundlage der §§ 368 ff. RVO gesetzte Maßnahmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (hier: Veröffentlichung und Verbreitung von gutachtlichen Stellungnahm
»Im Normenkontrollverfahren bleibt das Oberverwaltungsgericht für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung auch dann ausschließlich zuständig, wenn die Sache gemäß § 47 Abs. 5 VwGO zur Entscheidung über die Auslegung revisiblen Rechts dem Bundesverwaltungs
»Verhaltensweisen eines Vorgesetzten anläßlich der Abwicklung eines Schadensfalles gehören zu dem entsprechenden Verwaltungsverfahren und können nicht zur wehrdienstgerichtlichen Überprüfung verselbständigt werden. Eine solche ist nur möglich, wenn bei de
»Im steuerbegünstigten Wohnungsbau muß auch im Verfahren über den Widerruf einer Anerkennung geprüft werden, ob eine weitere Abweichung von der Wohnflächengrenze zuzulassen ist, sofern eine Ausnahmelage gegeben ist. Ob eine Ausnahmelage gegeben ist, muß v
»1. Die Anordnung der Depotpflicht durch den Verordnungsgeber setzt eine Gefährdung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Geld- und Kapitalzuflüsse aus fremden Wirtschaftsgebieten voraus. 2. Nach Wegfall einer solchen Gefährdung darf der Verordn
»1. Das Gewerbe der Fassadenverkleidung kann wesentliche Tätigkeiten des Dachdeckerhandwerks umfassen. 2. Zur Abgrenzung handwerksmäßiger gegenüber kleingewerblicher und industrieller Betriebsform.«
»Der Anrechnung des Einkommens der Eltern des Auszubildenden ist die aktualisierte Berechnung nach § 24 Abs. 3 BAföG regelmäßig nur dann zugrunde zu legen, wenn vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes glaubhaft gemacht wird, daß das Einkommen im Bewilligung
»Eine '(besondere) Härte', aufgrund deren nach § 91 Abs. 3 BSHG der Träger der Sozialhilfe nach der Überleitung des Unterhaltsanspruchs von der Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen absehen kann, liegt unter dem Aspekt 'soziale Belange' nicht schon da
»1. Die dem Vorgesetzten obliegende Pflicht zur Dienstaufsicht (§ 10 Abs. 2 SG) umfaßt auch die Verpflichtung, gegen das Ansehen der Bundeswehr schädigende Maßnahmen und Handlungen Untergebener mit geeigneten Mitteln einzuschreiten. 2. Für eine Anordnung
»Zur örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für die Klage eines Kriegsdiensverweigerers nach Maßgabe des § 52 Nr. 4 VwGO. Zum Verhältnis der Sätze 1 und 2 dieser Vorschrift für die Ermittlung des Gerichtsstandes (Ergänzung zu BVerwGE 35, 141).«
Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der Vorinstanz; Auswirkungen von Verfahrensmängeln des Verwaltungsgerichts auf das Berufungsverfahren bei Anwendung des EntlG; Grundsätze zur planerischen Gestaltungsfreiheit bei Planfeststellung nach dem Abf
»1. Eine Zweitwohnungssteuer, die eine Fremdenverkehrsgemeinde von dem auswärtigen Inhaber einer im Gemeindegebiet gelegenen Zweitwohnung erhebt, ist eine Aufwandsteuer im Sinne des Art.105 Abs. 2 a GG, wenn die Zweitwohnung nicht lediglich als Kapitalanl
»Die Ablehnung der Unabkömmlichstellung für den Wehrdienst oder den Zivildienst kann weder den betroffenen Dienstpflichtigen noch seinen Arbeitgeber, der die Unabkömmlichstellung begehrt, im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO 'in seinen Rechten' verletzen. Weder
»1. Nach Gerichtshängigkeit des förmlichen Disziplinarverfahrens gehören zu den anfechtungsberechtigten Verfahrensbeteiligten regelmäßig nur der beschuldigte Beamte und der Bundesdisziplinaranwalt, nicht aber die Einleitungsbehörde. 2. Die Einleitung eine
»1. Gegen Beschlüsse des Bundesdisziplinargerichts nach § 95 Abs. 3 BDO ist die Einleitungsbehörde neben dem Bundesdisziplinaranwalt beschwerdeberechtigt. 2. Für das Verfahren der Einleitungsbehörde bei Entscheidungen nach §§ 91, 92 BDO gilt das Verwaltun
»Zur Abgrenzung der Begriffe 'Ruhen' und 'Fortführung' eines Betriebes oder einer selbständigen Tätigkeit im Sinne des § 13 USG (hier: bei kürzerer Wehrübung eines selbstständigen Steuerbevollmächtigten).«
»Im steuerbegünstigten Wohnungsbau sind zwei baulich getrennte Wohnungen als eine einzige Wohnung anzusehen, wenn darin ein gemeinsamer Haushalt geführt wird. Dies setzt den Willen voraus, auf Dauer einen gemeinsamen Haushalt zu führen, und Tatsachen, die
»Ein Aussiedler, der als deutscher Staatsangehöriger sein Vertreibungsgebiet verlassen haben will, muß jedenfalls im Zeitpunkt des Verlassens deutscher Staatsangehöriger gewesen sein.«
»Die Tätigkeit als Besoldungsreferent der Einleitungsbehörde ist keine Bearbeitung von Personalangelegenheiten im Sinne des § 51 Nr. 6 BDO.«
Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der Landwirtschaft dienenden Vorhaben; Privilegierung landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe; Privilegierung von Landarbeiterstellen dienenden Vorhaben; Entgegenstehen öffentlich
Privilegierung von zur allgemeinen Erholung bestimmten Vorhaben im Außenbereich; Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft
»1. Der Ausschließungsgrund des § 51 Nr. 4 BDO bezieht sich nicht auf frühere richterliche Tätigkeiten. 2. Die Aberkennung des Ruhegehalts setzt nur voraus, daß bei einem aktiven Beamten die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt wäre. 3. Zum Disziplina
»Dient Landesblindengeld auch der Abgeltung von Mehraufwendungen, die infolge einer Pflegebedürftigkeit des Blinden entstehen, so handelt es sich um ein 'nach anderen Vorschriften' gewährtes Pflegegeld, das die Erhöhung der Pflegezulage nach dem Lastenaus
»Ein nach fortgeschrittener Ausbildung geltend gemachter ernsthafter Neigungswandel ist dann kein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel, wenn es dem Auszubildenden möglich und zumutbar gewesen ist, die gegen die zuerst gewählte Fachrichtung vorge
»Eine Einrichtung, in der Minderjährige zeitweise ganztägig regelmäßig betreut werden und Unterkunft erhalten, unterliegt nicht der institutionellen Heimaufsicht nach § 78 Abs. 1 Satz 1 JWG, wenn sie überwiegend einem Zweck dient, der außerhalb der Aufgab
Ein Vermerk auf dem Bebauungsplan, daß die Schlußbekanntmachung an einem bestimmten Tage erfolgt sei, erbringt dafür vollen Beweis. Eine Vermutung, daß jeder Bebauungsplan unter Beachtung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zustandegekommen und bek
»Durch die ihr zukommende Eingriffswirkung kann sich eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung zwar in dem für die Durchführung des Planvorhabens erforderlichen Maße über Rechte und rechtlich geschützte Belange Dritter hinwegsetzen; durch sie können abe
Bestandsschutz bei einem Schrottlagerplatz im Außenbereich; Begriff der baulichen Anlage; Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer baulicher Anlagen zu einer einzigen einheitlich zu beurteilenden Anlage; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Gebot der R
Das notwendige Abwägungsmaterial muß eher weit als eng abgegrenzt werden. Zu berücksichtigen sind private Belange, die als nicht geringwertige und auch schutzwürdige Interessen bestimmter Personen von dem Plan in mehr als geringfügiger Weise betroffen wer
»1. Die Aufenthaltsdauer für die Ausbildung zum Arzt und für die Weiterbildung zum Facharzt und die sich daraus ergebenden Lebensverhältnisse des Antragstellers müssen bei der Würdigung, ob ein besonderer Einzelfall im Sinne des § 3 Abs. 3 BÄO anzunehmen
»1. Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht nur für die Anfechtung der vorzeitigen Zurruhesetzung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit gegeben, sondern auch für Angriffe auf die im Verwaltungsrechtsstreit und im Vorverfahren abgegebenen bundeswehrärztlichen
Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander
»§ 7 WVVO ist mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar, soweit die Vorschrift die Geltendmachung von Gründungsmängeln ausschließt, die den Kläger in seinen Rechten verletzen können (Ergänzung zu BVerwGE 7, 30 [38]). Wer in der Verhandlung über die Gründung o
»Ist dem unmittelbar Geschädigten zu Lebzeiten ein Anspruch auf Hauptentschädigung zuerkannt, aber noch nicht erfüllt worden, so wird der gesetzliche Zinsaufschlag nicht dadurch geschmälert, daß der Entschädigungsanspruch später auf einen Erben übergegang
1. § 5b StVG, der für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bestimmt, wer die Kosten ihrer Aufstellung zu tragen hat, schließt nicht andere Vorschriften aus, die den Kostenträger berechtigen, Dritte zum Ersatz oder zur Deckung der aufgewandten Kosten
»1. § 8 Abs. 5 FStrG a. F. setzt ebenso wie § 7 a FStrG n. F. die Benutzung der Bundesstraße im Rahmen des Gemeingebrauchs voraus. 2. Schuldner der Kosten, die durch Sondernutzung der Bundesstraße (hier: Bundesstraßenzufahrt) entstehen (§ 8 Abs. 2 a Satz
»1. § 32 Abs. 3 PBefG, der dem Straßenbahnunternehmer gegenüber dem Straßenbaulastträger bei Erweiterung oder Verlegung der von der Straßenbahn benutzten Straße eine Kostenbeitragspflicht auferlegt, ist eine straßenrechtliche Kostenersatzvorschrift, die d
Normenkontrolle betreffend die Bayerische Verordnung über Zuständigkeiten im Planfeststellungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz; Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde; Übertragung der Zuständigkeit für Anhörung und Planfeststellung auf eine ei
»1. Ein Richter ist nur in solchen Sachen gemäß § 41 Nr. 5 ZPO von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen, in denen er als Zeuge vernommen worden ist. Die Benennung als Zeuge genügt nicht. 2. Dienstliche Äußerungen zu einem unter Beweis gestellten S
»Beantragt ein ausgewiesener Ausländer nach erfolglosem Widerspruch seine Anerkennung als Asylberechtigter, so ist in dem nachfolgenden Anfechtungsprozeß die Ausweisungsverfügung nicht schon wegen dieses Antrages aufzuheben. Aus dem Grundrecht auf Asyl fo
»1. Die Berufung kann nach § 80 Abs. 1 BDO schon vor Zustellung des Urteils eingelegt werden. 2. Der Hinweis darauf, daß der Beamte das Vertrauensverhältnis zwischen dem Dienstherrn und ihm nicht völlig zerstört habe, ist eine ausreichende Begründung im S
»Besondere Umstände des Einzelfalles rechtfertigen die Förderung des Besuchs einer Ausbildungsstätte im Ausland, wenn es dem deutschen Auszubildenden, der seinen ständigen Wohnsitz in einem ausländischen Staat hat, nicht zuzumuten ist, sich auf die Durchf
»Bei der Untersagung eines handwerklichen Nebenbetriebes wegen Übersteigens der Unerheblichkeitsgrenze handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, der trotz Rechtmäßigkeit im Erlaßzeitpunkt auf entsprechende Anfechtungsklage mit Wirkung von
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Hehlerei von Beförderungsgut durch einen Bahnbeamten.«
»1. Elternteil im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG kann auch ein Adoptivelternteil sein. 2. Die Förderung der Ausbildung eines adoptierten Ausländers nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG setzt voraus, daß das Adoptionsverhältnis in den letzten drei J
»Die Haftung für die Abschiebungskosten nach § 24 Abs. 6 a Satz 1 AuslG in der Fassung des Artikels 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1393) widerspricht nicht höherrangigem Recht. Die Haftung setzt auch voraus, daß derj
»1. Für die gerichtliche Überprüfung des Befehls des Bundesministers der Verteidigung - Beratender Arzt - an einen Soldaten, sich zur stationären Untersuchung in ein Bundeswehrkrankenhaus zu begeben, ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstsenaten des Bundesve
»Auf die Genehmigung zum Verlassen des Geltungsbereichs des Wehrpflichtgesetzes nach dessen § 3 Abs. 2 besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch (vgl. BVerwGE 40, 116 [123]). Zu den Voraussetzungen der Genehmigung nach § 3 Abs. 2 Sätze
»Ein Familienheim mit zwei Wohnungen ist im steuerbegünstigten Wohnungsbau grundsätzlich erst dann bezugsfertig, wenn beide Wohnungen soweit fertiggestellt sind, daß den künftigen Benutzern der Einzug zugemutet werden kann.«
»Seit Inkrafttreten der Bundespflegesatzverordnung am 1. Januar 1974 dürfen Krankenhausträger die Aufnahme selbstzahlender Patienten bei Unterkunft im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen (entsprechend der früheren dritten Pflegeklasse) nicht mehr
»Zum Freizeitausgleich wegen Rufbereitschaft.«
»Eine Rechtsverordnung zur Regelung beamtenrechtlicher Verhältnisse ist nicht deshalb nichtig, weil bei ihrer Vorbereitung die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften entgegen § 110 des Hessischen Beamtengesetzes nicht beteiligt worden sind.«
»Homosexuelle Neigungen schließen die Eignung eines Soldaten zum Vorgesetzten aus.«
Fortfall der Erforderlichkeit von Auflassungsgenehmigungen; Überleitungsrecht; Auswirkungen auf die [privatrechtliche]) Geschäftsgrundlage; Bauen im Außenbereich; Offenhalten von Planungsmöglichkeiten ['Planungshoheit'] als öffentlicher Belang1. Die in §
»Die nach § 3 Abs. 2 Satz 3 KSchVO getroffene Behördenentscheidung, daß der Erwerber oder Eigentümer, der die Pacht von Kleingartenland kündigt, kein Ersatzland bereitzustellen braucht, ist ein feststellender Verwaltungsakt ohne Ermessen oder Beurteilungs
»Eine auf Grund eines Vertrags geleistete Beihilfezahlung für eine Buttereinlagerung darf nicht durch Verwaltungsakt zurückgefordert und die Zahlung weiterer Beihilfebeträge nicht durch Verwaltungsakt abgelehnt werden (im Anschluß an BVerwGE 50, 171). Bei
»1. Die Anfechtung einer im Wege des Austauschs gebildeten Landabfindung, die nur im Zuweisungsgebiet festgestellt wird, erfaßt auch die (negative) Planausweisung im Austauschgebiet. 2. Zum Begriff der Gleichzeitigkeit des Eintritts des neuen Rechtszustan
»1. Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG ist nicht auf die Gewährung von Eingliederungshilfe beschränkt. 2. Das Tatbestandsmerkmal 'um Sozialhilfe zu erlangen' in der eingereiste Ausländer betr
»1. Für Erstattungsverlangen nach § 51 Abs. 2 FlurbG, die als hoheitliche Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft im Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes ergehen, ist der Rechtsweg zu den Flurbereinigungsgerichten gegeben. 2. Zur Abgrenzung von Nutzungsbeein
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne; Nachteilsbegriff
»Zur Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Falle einer aus Anlaß eines fahrlässigen Verkehrsdelikts zum Zweck der Abschreckung anderer Ausländer ausgesprochenen Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem bereits lan
»Nach § 24 Abs. 6 a Satz 1 AuslG i. d. F. des Artikels 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1393) haftet für die Abschiebungskosten auch, wer einen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 AuslG ausreisepflichtigen ausländischen Arbeitnehm
»Zur Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Falle einer aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer verfügten Ausweisung eines bereits lange Zeit in der Bundesre
»Im Rechtsstreit über den Widerruf der Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde zur Verpflichtung des Helfers im Katastrophenschutz ist die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht nach § 34 Abs. 1 WPflG ausgeschlossen. Zu den Voraussetzung
»Daß Ausbildungsförderung rückwirkend für die letzten drei Monate vor dem Antragsmonat geleistet wird, ist eine zwingende Regelung. Auf den Förderungsbeginn kann der Auszubildende allein durch die Wahl des Zeitpunkts der Antragstellung Einfluß ausüben.«
»Der Nachweis der Sachkunde im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes kann außer durch Vorlage von Zeugnissen auch durch Ablegung einer Prüfung erbracht werden. Die erforderliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet, für das die Rechtsberatungserlaubnis begehrt
»Zur Besetzung der Wehrdienstgerichte bei Entscheidungen in Wehrbeschwerdesachen.«
»1. Ist das Bundesdisziplinargericht in der Hauptverhandlung nach § 50 Abs. 3 BDO erweitert besetzt, so entscheidet es über die Ablehnung eines richterlichen Mitgliedes in einfacher Besetzung. In diesem Falle wird der Vorsitzende, wenn er abgelehnt ist, d
»1. Aus dem Gebot der funktionsgerechten Besoldung (§ 18 BBesG) und der haushaltsrechtlichen Planstellenbindung (§ 49 Abs. 1 BHO) ergibt sich, daß der Soldat im Regelfall auf einem Dienstposten einzusetzen ist, dessen Funktionen seinem besoldungsrechtlich
»Ein Soldat, der seinem Vorgesetzten zu Unrecht wohlüberlegt vorwirft, er habe die Grundlagen der sachlichen Zusammenarbeit und des perönlichen Vertrauens zerstört, muß dessen angemessene Reaktion hinnehmen.«
»1. Eine nachträgliche Änderung des materiellen Rechts, welche die Rechtsgrundlage eines rechtmäßig erlassenen Verwaltungsakts ex nunc beseitigt, macht einen Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung nicht rechtswidrig. 2. Wenn die Rechtsänderung auch bereits vorh
»Die Regelung der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer in Nordrhein-Westfalen gilt nicht für Werkstattlehrer. Zum Arbeitsmaß der Werkstattlehrer.«
Gesetzesvorbehalt für Eingriffesakte - fehlende bundesrechtliche Rechtsgrundlage für Eingriffsakte bei Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum; Wohnungsrecht; Verfassungsrecht
»In den Fällen der sog. Altanträge im Sinne des Art. 3 § 2 des Wehrpflichtänderungsgesetzes 1977 läuft die Frist für die Klage gegen einen den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ablehnenden Bescheid, der vor dem 1. August 1977 ergangen und
»Das schleswig-holsteinische Landespersonalvertretungsrecht ist nicht revisibel im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO. Die Auslegung der mit dem Bundesrecht gleichlautenden Vorschrift des § 64 Abs. 4 Satz 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Schleswig-
»Fortgeltung aufgrund von Art. 6 § 1 MRVerbG erlassener landesrechtlicher Zweckentfremdungsverordnungen, wenn sich die Wohnungsmarktlage ändert. Leerstehenlassen von Wohnungen fällt unter das Zweckentfremdungsverbot (im Anschluß an BVerfGE 38, 348). Art.
»Es liegt keine verfassungswidrige Rückwirkung vor, wenn der gemäß § 69 II. WoBauG bei Rückzahlung des Wohnungsbaudarlehens gewährte Schuldnachlaß aufgrund des 1968 eingefügten Abs. 3 der Vorschrift wegen eines vorher begangenen Gesetzesverstoßes widerruf
»1. Ein Beamter, der sich in regelmäßigen Abständen außerhalb der festgesetzten Dienstzeit rufbereit zu halten hat, kann dafür weder Freizeitausgleich noch eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. 2. Belohnungen, die die Deutsche Bundesbahn auf der Grundl
»Auf eine Mietbeihilfe zur Erhaltung seiner Wohnung während des Grundwehrdienstes hat der Wehrpflichtige bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen es dem Wehrpflichtigen 'nicht zugemutet
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst.«
»Die durch Verkehrszeichen getroffenen Anordnungen sind Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen (Bestätigung von BVerwGE 27, 181). Der Einzelermächtigung in § 45 Abs. 1 Satz 1 4. Fall StVO, den Verkehr zum Schutz der Nachtruhe in Wohngebieten zu
»1. Studentenschaften nach dem Hessischen Hochschulgesetz sind verfassungsgemäße Zwangsverbände. 2. Das allgemeinpolitische Mandat der Studentenschaft, verstanden als nachhaltige und uneingeschränkte Kundgabe nichthochschulbezogener, allgemeinpolitischer
»1. Bundes(verfassungs)recht steht einer Regelung, die zur Erfüllung studentischer Beitragspflichten mit der Drohung der Exmatrikulation anhält, nicht entgegen (Anschluß an BVerwGE 32, 308). 2. Die richterliche Zubilligung eines Beitragsverweigerungsrecht
»Für die Einkommensanrechnung nach Abschnitt IV Bundesausbildungsförderungsgesetz ist regelmäßig davon auszugehen, daß die für eine angemessene Altersversorgung erforderlichen Aufwendungen allein aus der Pauschale geleistet werden, die gemäß § 21 BAföG be
»Eine landesrechtliche Regelung, die nach der Auslegung des Berufungsgerichts einem sachverständig zusammengesetzten Ausschuß die Ermächtigung zugesteht, über die Berufsfähigung sonstiger Bewerber um die Eintragung in die Architektenliste 'letztverbindlic
»Zur Bedeutung eines nicht behebbaren Zweifels bei Maßnahmemilderungsgründen, die sich aus der Rechtsprechung ergeben.«
Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage; Überhöhter Kaufpreis
Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage in der Erschließungsbeitragssatzung; 'etwa vorgesehene Beleuchtung'
»Auch im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren sind Schutzauflagen zugunsten der durch Verkehrsgeräusche betroffenen Nachbargrundstücke nicht erst bei enteignend wirkenden Eingriffen notwendig, sondern schon bei solchen Einwirkungen, die - im V
»Der Begriff der 'abgeschlossenen Ausbildung' im Sinne des § 2 Abs. 2 KrpflG erfordert für die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung 'Krankenschwester' führen zu dürfen (§ 1 Abs. 1 KrpflG), eine - außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes - abgeschlossene Au