Anmerkung: Drescher, ZBR 1973, 105; Siehe hierzu die nachgehende Entscheidung des BVerfG vom 27.07.1971 - 2 BvL 9/70 - BVerfGE 31, 357 -. Vorinstanz: VG Münster, vom 07.12.1962 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 666/61 [...]
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