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Verfahrensrecht
Vergleichsordnung
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Verfahrensrecht
Vergleichsordnung
§ 1 Grundsatz
VerglO Grundsatz
Erster Abschnitt. Eröffnungsantrag, Vergleichsvorschlag
Zweiter Abschnitt. Eröffnung des Verfahrens
Dritter Abschnitt. Vergleichsgläubiger
Vierter Abschnitt. Vergleichsverwalter, Gläubigerbeirat
Fünfter Abschnitt. Wirkungen der Eröffnung des Vergleichsverfahrens
Sechster Abschnitt. Verpflichtungs- und Verfügungsfähigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Vergleichsverfah...
Siebenter Abschnitt. Anmeldung der Forderungen, Vergleichstermin
Achter Abschnitt. Bestätigung des Vergleichs
Neunter Abschnitt. Wirkungen des bestätigten Vergleichs
Zehnter Abschnitt. Aufhebung des Verfahrens, Überwachung der Vergleichserfüllung
Elfter Abschnitt. Einstellung des Verfahrens
Zwölfter Abschnitt. Anschlußkonkurs
Dreizehnter Abschnitt. Besondere Arten des Vergleichsverfahrens
Vierzehnter Abschnitt. Allgemeine Verfahrensvorschriften
Fünfzehnter Abschnitt. Schluß- und Übergangsvorschriften
Zweiter Abschnitt. Eröffnung des Verfahrens
§ 17 Ablehnungsgründe
§ 24 Fortdauer einer Verfügungsbeschränkung
§ 16 Entscheidung über die Eröffnung
§ 18 Weitere Ablehnungsgründe
§ 13 Einstweilige Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen
§ 22 Bekanntgabe des Eröffnungsbeschlusses
§ 19 Entscheidung über die Konkurseröffnung
§ 12 Sicherungsmaßnahmen
§ 11 Bestellung eines vorläufigen Verwalters
§ 20 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses
§ 23 Vermerk im Handelsregister
§ 14 Anhörung der Berufsvertretung
§ 21 Zeitpunkt der Eröffnung
§ 15 Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder bei Rücknahme des Vergleichsantrags
Zweiter Abschnitt. Eröffnung des Verfahrens
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§ 17 Ablehnungsgründe
§ 24 Fortdauer einer Verfügungsbeschränkung
§ 16 Entscheidung über die Eröffnung
§ 18 Weitere Ablehnungsgründe
§ 13 Einstweilige Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen
§ 22 Bekanntgabe des Eröffnungsbeschlusses
§ 19 Entscheidung über die Konkurseröffnung
§ 12 Sicherungsmaßnahmen
§ 11 Bestellung eines vorläufigen Verwalters
§ 20 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses
§ 23 Vermerk im Handelsregister
§ 14 Anhörung der Berufsvertretung
§ 21 Zeitpunkt der Eröffnung
§ 15 Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder bei Rücknahme des Vergleichsantrags