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§ 2 b Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz

UKlaG ( Unterlassungsklagengesetz )

 
 

Wer gegen § 95 b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.





 Stand: 01.04.2024