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§ 3 Keine Ahndung ohne Gesetz

OWiG ( Gesetz über Ordnungswidrigkeiten )

 
 

Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.





 Stand: 01.04.2024