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Strafrecht
Bundeszentralregistergesetz
ZWEITER TEIL Das Zentralregister
DRITTER ABSCHNITT Auskunft aus dem Register
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Bundeszentralregistergesetz
ZWEITER TEIL Das Zentralregister
DRITTER ABSCHNITT Auskunft aus dem Register
1. Führungszeugnis
2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
3. Auskünfte an Behörden
4. Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
1. Führungszeugnis
§ 37 Ablaufhemmung
§ 34 Länge der Frist
§ 30 Antrag
§ 40 Nachträgliche Eintragung
§ 30 b Europäisches Führungszeugnis
§ 39 Anordnung der Nichtaufnahme
§ 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
§ 30 c Elektronische Antragstellung
§ 30 a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
§ 38 Mehrere Verurteilungen
§ 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
§ 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
§ 36 Beginn der Frist
§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses
1. Führungszeugnis
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§ 30 Antrag
§ 40 Nachträgliche Eintragung
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§ 39 Anordnung der Nichtaufnahme
§ 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
§ 30 c Elektronische Antragstellung
§ 30 a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
§ 38 Mehrere Verurteilungen
§ 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
§ 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
§ 36 Beginn der Frist
§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses