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SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
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SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VII SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
Anlage: (zu § 114) SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
Anlage SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
ERSTES KAPITEL Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
ZWEITES KAPITEL Prävention
DRITTES KAPITEL Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
VIERTES KAPITEL Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
FÜNFTES KAPITEL Organisation
SECHSTES KAPITEL Aufbringung der Mittel
SIEBTES KAPITEL Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehunge...
ACHTES KAPITEL Datenschutz
NEUNTES KAPITEL Bußgeldvorschriften
ZEHNTES KAPITEL Übergangsrecht
ELFTES KAPITEL Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
ZWEITES KAPITEL Prävention
§ 14 Grundsatz
§ 23 Aus- und Fortbildung
§ 17 Überwachung und Beratung
§ 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten
§ 18 Aufsichtspersonen
§ 16 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen
§ 20 Zusammenarbeit mit Dritten
§ 24 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
§ 22 Sicherheitsbeauftragte
§ 15 Unfallverhütungsvorschriften
§ 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen
§ 25 Bericht gegenüber dem Bundestag
ZWEITES KAPITEL Prävention
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§ 23 Aus- und Fortbildung
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§ 18 Aufsichtspersonen
§ 16 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen
§ 20 Zusammenarbeit mit Dritten
§ 24 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
§ 22 Sicherheitsbeauftragte
§ 15 Unfallverhütungsvorschriften
§ 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen
§ 25 Bericht gegenüber dem Bundestag