SGB IV SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
ERSTER ABSCHNITT Grundsätze und Begriffsbestimmungen
ZWEITER ABSCHNITT Leistungen und Beiträge
DRITTER ABSCHNITT Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
VIERTER ABSCHNITT Träger der Sozialversicherung
FÜNFTER ABSCHNITT Versicherungsbehörden
SECHSTER ABSCHNITT Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung
SIEBTER ABSCHNITT Informationsangebote in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung
ACHTER ABSCHNITT Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren
NEUNTER ABSCHNITT Aufbewahrung von Unterlagen
ZEHNTER ABSCHNITT Bußgeldvorschriften
ELFTER ABSCHNITT Übergangsvorschriften
§ 106 a Elektronischer Antrag durch Selbständige und Mehrfacherwerbstätige auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Uni
§ 106 Elektronischer Antrag des Arbeitgebers auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Beschäftigung in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschafts
§ 108 Elektronische Übermittlung von Anträgen und sonstigen Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger
§ 107 Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen
§ 106 c Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei Tätigkeit in einem Vertragsstaat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über soziale Sicherheit mit Regelungen über die anzuwende
§ 108 a Verfahren zur elektronischen Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten für Elterngeld
§ 106 d Gemeinsame Grundsätze zu den Inhalten der Anträge und den zu übermittelnden Datensätzen nach den §§ 106 bis 106 c
§ 106 b Elektronischer Antrag auf Freistellung von der Anwendung der Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates nach Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
§ 108 b Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen
ACHTER ABSCHNITT Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren