- SGB V SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
- ERSTES KAPITEL Allgemeine Vorschriften
- ZWEITES KAPITEL Versicherter Personenkreis
- DRITTES KAPITEL Leistungen der Krankenversicherung
- VIERTES KAPITEL Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
- FÜNFTES KAPITEL Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
- SECHSTES KAPITEL Organisation der Krankenkassen
- SIEBTES KAPITEL Verbände der Krankenkassen
- ACHTES KAPITEL Finanzierung
- NEUNTES KAPITEL Medizinischer Dienst
- ZEHNTES KAPITEL Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
- ELFTES KAPITEL Telematikinfrastruktur
- ZWÖLFTES KAPITEL Interoperabilität und Cybersicherheit im Gesundheitswesen; Nationales Gesundheitsportal
- DREIZEHNTES KAPITEL Straf- und Bußgeldvorschriften
- VIERZEHNTES KAPITEL Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
- FÜNFZEHNTES KAPITEL Weitere Übergangsvorschriften
- Anlage: (zu § 135 d) SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
- Anlage: (zu § 307 Absatz 1 Satz 3 SGB V) SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
- ERSTER ABSCHNITT Anforderungen an die Telematikinfrastruktur
- ZWEITER ABSCHNITT Gesellschaft für Telematik
- DRITTER ABSCHNITT Betrieb der Telematikinfrastruktur
- VIERTER ABSCHNITT Überwachung von Funktionsfähigkeit und Sicherheit
- FÜNFTER ABSCHNITT Anwendungen der Telematikinfrastruktur
- SECHSTER ABSCHNITT Telemedizinische Verfahren
- SIEBTER ABSCHNITT Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen
- ACHTER ABSCHNITT Finanzierung und Kostenerstattung