ERSTER ABSCHNITT Anforderungen an die Telematikinfrastruktur
ZWEITER ABSCHNITT Gesellschaft für Telematik
DRITTER ABSCHNITT Betrieb der Telematikinfrastruktur
VIERTER ABSCHNITT Überwachung von Funktionsfähigkeit und Sicherheit
FÜNFTER ABSCHNITT Anwendungen der Telematikinfrastruktur
SECHSTER ABSCHNITT Telemedizinische Verfahren
SIEBTER ABSCHNITT Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen
ACHTER ABSCHNITT Finanzierung und Kostenerstattung
§ 366 Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 370 Entscheidung der Schlichtungsstelle
§ 367 a Vereinbarung über technische Verfahren bei telemedizinischem Monitoring
§ 364 Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen
§ 369 Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit
§ 367 Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien
§ 370 b Technische Verfahren in strukturierten Behandlungsprogrammen mit digitalisierten Versorgungsprozessen; Verordnungsermächtigung
§ 370 a Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Vermittlung telemedizinischer Angebote durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Verordnungsermächtigung
§ 365 Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung
§ 368 Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde