BarwertV ( Barwert-Verordnung )
FNA : 404-19-2
Fassung vom 24.06.1977
Inkrafttreten der Fassung: 01.07.1977
Außerkraft mit dem: 01.09.2009
Stand: 01.09.2024
Zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 03.04.2009 (BGBl. I 2009 S. 700)
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
§ 1 Barwert zur Errechnung des Versorgungsausgleichs
§ 2 Barwert einer zumindest bis zum Leistungsbeginn nicht volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Ve...
§ 3 Barwert einer nur bis zum Leistungsbeginn volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgung
§ 4 Barwert einer Anwartschaft auf eine zeitlich begrenzte Versorgung
§ 5 Barwert einer bereits laufenden, zumindest ab Leistungsbeginn nicht volldynamischen Versorgung
§ 6 Höchstbetrag des Barwerts
§ 7 Inkrafttreten
Tabelle 1 Barwert einer zumindest bis zum Leistungsbeginn nicht volldynamischen Anwartschaft auf eine lebensla...
Tabelle 2 Barwert einer zumindest bis zum Leistungsbeginn nicht volldynamischen Anwartschaft auf eine lebensla...
Tabelle 3 Barwert einer zumindest bis zum Leistungsbeginn nicht volldynamischen Anwartschaft auf eine lebensla...
Tabelle 4 Barwert einer nur bis zum Leistungsbeginn volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgu...
Tabelle 5 Barwert einer nur bis zum Leistungsbeginn volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgu...
Tabelle 6 Barwert einer nur bis zum Leistungsbeginn volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgu...
Tabelle 7 Barwert einer bereits laufenden lebenslangen und zumindest ab Leistungsbeginn nicht volldynamischen ...
Stand: 01.09.2024