KSchG ( Kündigungsschutzgesetz )
FNA : 800-2
Fassung vom 25.08.1969
Inkrafttreten der Fassung: 01.09.1969
Stand: 01.09.2024
Zuletzt geändert durch:
Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1762)
Inhaltsverzeichnis
ERSTER ABSCHNITT Allgemeiner Kündigungsschutz
§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
§ 1 a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
§ 2 Änderungskündigung
§ 3 Kündigungseinspruch
§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichtes
§ 5 Zulassung verspäteter Klagen
§ 6 Verlängerte Anrufungsfrist
§ 7 Wirksamwerden der Kündigung
§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
§ 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers
§ 10 Höhe der Abfindung
§ 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
§ 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
§ 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
§ 14 Angestellte in leitender Stellung
ZWEITER ABSCHNITT Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
§ 15 Unzulässigkeit der Kündigung
§ 16 Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
DRITTER ABSCHNITT Anzeigepflichtige Entlassungen
§ 17 Anzeigepflicht
§ 18 Entlassungssperre
§ 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit
§ 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit
§ 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
§ 22 Ausnahmebetriebe
VIERTER ABSCHNITT Schlußbestimmungen
§ 23 Geltungsbereich
§ 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs
§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
§ 25 a Berlin-Klausel (gegenstandslos)
§ 26 Inkrafttreten
Stand: 01.09.2024