Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

KSchG ( Kündigungsschutzgesetz )

FNA : 800-2

Fassung vom 25.08.1969

Inkrafttreten der Fassung: 01.09.1969

Stand: 01.02.2024

Zuletzt geändert durch:

Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1762)

 

    Inhaltsverzeichnis







ERSTER ABSCHNITT  Allgemeiner Kündigungsschutz

§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen

§ 1 a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

§ 2 Änderungskündigung

§ 3 Kündigungseinspruch

§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichtes

§ 5 Zulassung verspäteter Klagen

§ 6 Verlängerte Anrufungsfrist

§ 7 Wirksamwerden der Kündigung

§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen

§ 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers

§ 10 Höhe der Abfindung

§ 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst

§ 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses

§ 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen

§ 14 Angestellte in leitender Stellung

ZWEITER ABSCHNITT  Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung

§ 15 Unzulässigkeit der Kündigung

§ 16 Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses

DRITTER ABSCHNITT  Anzeigepflichtige Entlassungen

§ 17 Anzeigepflicht

§ 18 Entlassungssperre

§ 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit

§ 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit

§ 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit

§ 22 Ausnahmebetriebe

VIERTER ABSCHNITT  Schlußbestimmungen

§ 23 Geltungsbereich

§ 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs

§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen

§ 25 a Berlin-Klausel (gegenstandslos)

§ 26 Inkrafttreten





 Stand: 01.02.2024