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ERSTER ABSCHNITT Kaufleute
ZWEITER ABSCHNITT Handelsregister; Unternehmensregister
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FÜNFTER ABSCHNITT Prokura und Handlungsvollmacht
SECHSTER ABSCHNITT Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge
SIEBENTER ABSCHNITT Handelsvertreter
ACHTER ABSCHNITT Handelsmakler
NEUNTER ABSCHNITT Bußgeldvorschriften
FÜNFTER ABSCHNITT Prokura und Handlungsvollmacht
§ 50 (Beschränkung des Umfangs der Prokura)
§ 48 (Erteilung der Prokura; Gesamtprokura)
§ 58 (Übertragung der Handlungsvollmacht)
§ 52 (Widerruflichkeit der Prokura; Unübertragbarkeit; Erlöschen)
§ 54 (Handlungsvollmacht)
§ 57 (Zeichnung des Handlungsbevollmächtigten)
§ 49 (Umfang der Prokura)
§ 55 (Abschlussvertreter)
§ 51 (Zeichnung des Prokuristen)
§ 53 (Anmeldung der Erteilung und des Erlöschens der Prokura; Zeichnung des Prokuristen)
§ 56 (Angestellte in einem Laden oder offenen Warenlager)
FÜNFTER ABSCHNITT Prokura und Handlungsvollmacht
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