§ 90 a Tiere
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
1Tiere sind keine Sachen. 2Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. 3Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Stand: 01.09.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln