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§ 90 a Tiere

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

1Tiere sind keine Sachen. 2Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. 3Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.





 Stand: 01.09.2024